Strafuntersuchung gegen Zahnarzt eröffnet – er wirbt weiter um Patienten
Der Kanton Aargau ermittelt gegen den Zahnarzt Herbert Hatzlhoffer. In einem anderen Fall wurde er rechtskräftig verurteilt. Inzwischen hat er jedoch im grenznahen Deutschland eine neue Praxis eröffnet.

Veröffentlicht am 1. Oktober 2026 - 17:39 Uhr

Gegen den deutschen Zahnarzt laufen im Aargau Ermittlungen.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen den Zahnarzt Herbert Hatzlhoffer eröffnet. Die Strafverfolger untersuchen «Verdachtsmomente im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen das Gesundheitsgesetz», schreibt die Oberstaatsanwaltschaft dem Beobachter.
Herbert Hatzlhoffer ist Geschäftsführer der Aarauer Praxis Zahnbox 50 GmbH, die inzwischen in Liquidation ist. Das Gesundheitsdepartement des Kantons Aargau wirft ihm vor, dort Patientinnen und Patienten behandelt zu haben, obwohl er keine Berufsausübungsbewilligung hatte. Das Amt reichte deshalb im Februar Strafanzeige gegen den Zahnarzt ein.
Nun hat Hatzlhoffer in Weil am Rhein die neue Praxis KFO am Hochrhein eröffnet, allerdings ohne seinen Namen zu nennen auf seiner Webseite. Online wirbt er auch um Schweizer Patientinnen und Patienten mit der Aussage, seine Praxis liege nur «wenige Minuten von der Schweizer Grenze» entfernt.
Zahnarzt behandelt Hatzlhoffer-Geschädigte gratis
Der deutsche Zahnarzt mit einem rumänischen Diplom fiel schon mehrfach negativ auf. Die Patientin Monika Pfister etwa erhielt von Hatzlhoffer im letzten November eine Zirkon-Vollkeramik-Brücke eingesetzt – ohne zu wissen, dass dem Zahnarzt die Bewilligung fehlte. Pfister zahlte 8375 Franken und erhielt eine mangelhafte Brücke, die zwischen Zahnfleisch und Zähnen eine Lücke aufwies.
Nachdem der Beobachter im März über den Fall Hatzlhoffer berichtet hatte, wollte ein anderer Zahnarzt Monika Pfister unbedingt helfen. «Dieser Zahnarzt hat mir gratis eine neue Brücke gesetzt», sagt Pfister. «Ich bin so glücklich, dass ich wieder normal essen kann. Es ist wie ein Lotto-Sechser. Viele Leute, denen ich das erzähle, glauben mir gar nicht, dass es solche Zahnärzte noch gibt.»
Der Beobachter besuchte den betreffenden Zahnarzt in seiner Praxis und fragte nach den Gründen für die ungewöhnliche Gratisbehandlung. Der Zahnarzt sagt, er sei selbst ein Geschädigter von Hatzlhoffer und könne das nicht mehr mit ansehen. Er zeigt ein drei Jahre altes Urteil des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft Ost, wonach Hatzlhoffer ihm Fr. 26’879.95 zurückzahlen muss – plus fünf Prozent Verzugszins. Denn die beiden Zahnärzte bildeten mal eine Einkaufsgemeinschaft.
Sogar Betreibungsamt zeigte Zahnarzt an
Doch bezahlt habe Hatzlhoffer trotz Urteil und Schuldschein bis heute nie, sagt der Zahnarzt, der auf günstige Pauschalpreis-Behandlungen spezialisiert ist. Er will anonym bleiben, weil er keine neuen Patientinnen und Patienten aufnehmen kann.
Wie Recherchen des Beobachters zeigen, kooperierte Hatzlhoffer nicht mit dem zuständigen Betreibungsamt in Liestal. Das Amt reichte Strafanzeige ein, der Kanton Basel-Landschaft führte eine Strafuntersuchung wegen «Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung».
In Deutschland wieder als Zahnarzt registriert
Im August ist Hatzlhoffers Praxis in Aarau durch das Obergericht in Konkurs geschickt worden, er selbst ist in die deutsche Grenzgemeinde Bad Säckingen umgezogen. Dort hat er Anfang Jahr neben einer Zahnarztpraxis gemeinsam mit seinem Sohn 25’000 Euro eingezahlt, um eine GmbH für «Beteiligungen jeglicher Art» zu gründen.
Zudem hat sich Hatzlhoffer als Mitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg registrieren lassen – noch bevor er im Juli durch das Schweizerische Bundesgericht in einem weiteren Fall rechtskräftig verurteilt wurde. Er hatte sich geweigert, Patientenakten herauszugeben, die ihm wohl Behandlungsfehler hätten nachweisen können, und dabei Urkunden gefälscht.
Das Regierungspräsidium Stuttgart in Baden-Württemberg will aus Datenschutzgründen keine Stellung zum Fall nehmen. Wenn berufsrechtliche Verstösse bekannt würden, prüfe das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe jeweils, ob es eine Zahnarztzulassung widerrufe. Hatzlhoffer liess eine Anfrage des Beobachters unbeantwortet.
- Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau: Stellungnahme
- Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft: Stellungnahme
- Regierungspräsidium Stuttgart, Baden-Württemberg, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat 95: Stellungnahme
- Bundesgericht: Urteil 6B_310/2025 vom 6. Juli 2026
- Obergericht des Kantons Aargau, Strafgericht, 2. Kammer: Urteil vom 12. Februar 2025
- Kundin Monika Pfister: Aussagen, Dokumente, Bilder
- Ehemaliger Zahnarzt-Geschäftspartner: Aussagen, Dokumente
- Handelsregister des Kantons Aargau: Zahnbox 50 GmbH
- Unternehmensregister der Bundesrepublik Deutschland: Neue Unternehmensgründung von Hatzlhoffer
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Neue Praxis KFO am Hochrhein von Hatzlhoffer




