Das hängt davon ab, was in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht – die sind grundsätzlich gültig. 

Falls dort nichts dazu steht, gilt das Gesetz. Demnach kommt der Verkäufer in Verzug, wenn ein Liefertermin vereinbart wurde und er ihn nicht einhält. Sie können zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen und den Rücktritt ankündigen für den Fall, dass nach wie vor die Lieferung ausbleibt.

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Wenn die Lieferung auch innerhalb dieser Frist nicht erfolgt, dürfen Sie unmittelbar vom Vertrag zurücktreten und die Rückerstattung des bereits gezahlten Kaufpreises verlangen.

Wurde kein fixer Liefertermin vereinbart, muss die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Zunächst müssen Sie eine Frist zur Lieferung setzen und danach eine Nachfrist. Für beide Konstellationen stellt der Beobachter Musterbriefe zur Verfügung.

Rechtsratgeber
Musterbriefe zu Lieferverzögerung

Wenn der Anbieter die bestellte Ware nicht liefert, können Kundinnen und Kunden erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine angemessene Nachfrist oder Mahnung übermittelt wurde. Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten können für diesen Zweck bequem auf diese beiden Musterbriefe zurückgreifen.

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