Grundsätzlich nein. Doch kontrollieren Sie zuerst Ihren Vertrag und die allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin gibt es oft genauere Bestimmungen zu Mehr- und Minderlieferungen.

Wenn Sie bei der Bestellung keine solchen Geschäftsbedingungen akzeptierten und auch nicht auf solche hingewiesen wurden, müsste der Lieferant das zu viel gelieferte Heizöl streng genommen zurücknehmen, was wenig Sinn ergibt. Besser ist, Sie handeln mit ihm einen Preisnachlass aus.

Volltanken oder präzis abfüllen

Die Branche kennt zwei Auftragsarten: «füllen» und «genau». Beim Auffüllkauf behalten sich viele Lieferanten in ihren Geschäftsbedingungen vor, die Mehrmenge je nach Preisentwicklung zum Tagespreis zu verrechnen. Bei der Bestellung «genau» sind folgende Abweichungen zu tolerieren: höchstens 50 Liter bei einer Bestellmenge von weniger als 5000 Litern, rund ein Prozent bei über 5000 Litern.

Manchmal passiert auch das Gegenteil: Der Chauffeur füllt weniger Öl ein, als bestellt wurde. Dieser Fall wird oft so geregelt: Wenn die bestellte Menge Platz gehabt hätte und die Abweichung mehr als zehn Prozent oder mindestens 500 Liter ausmacht, gehen die Kosten für die Nachlieferung zulasten des Heizöllieferanten.


Wenn Heizölpreise stark schwanken, kann es sinnvoll sein, nur einen Teil des Tanks zu füllen und bei weiter sinkenden Preisen nochmals zu kaufen.

Zu beachten ist: Bestellungen sind auch für den Kunden verbindlich, sowohl bezüglich Menge wie Preis. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Abschlag, wenn die Preise nach Vertragsabschluss weiter sinken.