Sobald ein Online-Shop das Paket der Post zum Transport übergeben hat, hat er seinen Teil des Vertrags erfüllt. Die Gefahr, dass das Paket bei der Auslieferung verloren geht, ist auf Sie übergegangen. Sie müssen dem Online-Shop daher den Kaufpreis bezahlen.

Ihren Schaden können Sie nicht auf die Post abwälzen. Diese haftet zwar auch für nicht eingeschriebene Paketsendungen bis maximal 500 Franken, aber nur falls das Paket nicht korrekt zugestellt wurde. Keine ordentliche Zustellung liegt etwa dann vor, wenn die Sendung für den Brief- oder Ablagekasten zu gross ist und der Postbote das Paket in den Hauseingang stellt, statt es wieder mitzunehmen. Da dies bei Ihnen nicht der Fall war, tragen Sie den Schaden.

Einschreiben und Zustellermächtigung bieten mehr Sicherheit

Wollen Sie vermeiden, dass auch in Zukunft Pakete aus Ihrem Briefkasten gestohlen werden, verlangen Sie von der Absenderin, dass sie Pakete mit «Signature» verschickt. Bei dieser Zustellart darf das Paket nicht in den Briefkasten gelegt werden, es muss dem Empfänger gegen Unterschrift übergeben werden. Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche Versandkosten von 1.50 Franken, die Sie als Käufer tragen müssen. Dafür erhöht sich auch die Haftung der Post auf maximal 1500 Franken. Diese Haftungslimite können Kunden der Post für weitere sieben Franken mit der Zusatzleistung «Assurance» auf 5000 Franken erhöhen (siehe Box unten).

Mit einer Zustellermächtigung können Sie der Post auch erlauben, ein Paket an einem geeigneten Ort zu deponieren – etwa beim Hauseingang, in einer unverschlossenen Garage oder Werkstatt oder auch unter einer Treppe. Diese Zustellermächtigung erfolgt schriftlich und kostenlos. Wer will, dass das Paket nur einem ausgewählten Nachbarn übergeben wird, kann das ebenfalls kostenlos mit der Post vereinbaren.

Doch Vorsicht: Wird ein Paket auf eine solche Weise deponiert, geht die Haftung an den Empfänger über.

Postsendung am Automaten abholen

Sie können sich Pakete aber auch an eine andere, noch sichere Adresse schicken. Zum Beispiel an Ihren Arbeitsort oder an einen «My Post 24»-Automaten, wo Sie die Sendung zu jeder Zeit abholen können.

Oder melden Sie sich bei der Post für «PickPost» an. Bei diesem Gratisangebot werden Ihre Bestellungen an die von Ihnen gewählte PickPost-Stelle geliefert, zum Beispiel an einem SBB-Bahnhof, bei einer Filiale der Migros oder bei Poststellen im Quartier. Sobald eine Sendung in der PickPost-Stelle angekommen ist, werden Sie darüber per SMS, E-Mail oder via Post-App benachrichtigt, und Sie können das Paket dort abholen.

So haftet die Post bei Inlandsendungen

  1. Eingeschriebener Brief
    Versicherung: Die Post haftet mit maximal Fr. 500.–
    Preis: ab Fr. 5.80
  2. Paket «signature»
    Versicherung: Die Post haftet bis maximal Fr. 1500.–
    Aufpreis: Fr. 1.50
  3. Paket «assurance»
    Versicherung: Die Post haftet mit maximal Fr. 5000.–
    Aufreis: Fr. 7.–
     

Mehr zu den Portokosten sowie zur Haftung bei Brief- und Paketsendungen finden Privatkunden der Post in dieser Broschüre (PDF, 3.2 MB).

Mehr zu Hausratversicherung und Post bei Guider

Eine Hausratversicherung kommt bei einem Schaden durch Feuer und Wasser auf. Auch Diebstähle sind in der Regel versichert, zum Beispiel wenn ein Paket abhanden kommt. Erfahren Sie als Beobachter-Abonnent bei Guider, wie die Versicherung Diebstähle einstuft und wie die Rechtsbeziehung zwischen Konsument und der Post aussieht.

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