Die Brüttiseller Firma Evodrop reichte im April 2024 beim Schweizer Presserat Beschwerde ein, nachdem der Beobachter den Artikel «Die gefilterte Wahrheit von Evodrop» veröffentlicht hatte. Der Artikel erschien nicht nur in Print und online, sondern auch auf Blick.ch. 

Evodrop behauptete, der Artikel verletze verschiedene Punkte der Richtlinien zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Der aus Sicht des Presserats zentrale Vorwurf: Der Beobachter habe zu Unrecht geschrieben, das von Evodrop versprochene gesunde und anhaltende Clustering von Wassermolekülen sei wissenschaftlich nicht belegt und werde vor allem der Esoterik zugeschrieben.

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Der Suche nach der Wahrheit Genüge getan

Der Presserat weist die Beschwerde ab. Der Beobachter hat mit dem Artikel keine der Richtlinien des Presserats verletzt. Zum Hauptkritikpunkt schreibt der Presserat: «Sie [die Journalistin] stellt als Fakt dar, dass namhafte Wissenschafter die These von stabilisierten Wassermolekülen für falsch halten und in den Bereich der Esoterik verweisen. Das belegt sie mit verschiedenen Quellen.» Es sei insgesamt festzustellen, dass die Journalistin zu den zahlreichen Aspekten des Artikels ausführlich recherchiert und damit der in Richtlinie 1.1 geforderten Suche nach der Wahrheit Genüge getan hat.

Der Artikel «Die gefilterte Wahrheit von Evodrop» ist nicht der einzige, den der Beobachter über die Brüttiseller Firma veröffentlichte. Im Laufe der letzten zwei Jahre kamen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. Die Rede ist etwa von gefälschten Zertifikaten, mutwillig veränderten Laborberichten und verbotenen Heilsversprechen. Mittlerweile gab der Frontmann und Kommunikationschef von Evodrop sogar in einem Verfahren gegen eine Kundin, das Evodrop angezettelt hatte, zu, dass er Zertifikate eigenhändig optisch verändert und Prüfberichte manipuliert hatte.  

Strafbefehl und Betrugsverfahren

Weil Evodrop die vom Zürcher Gesundheitsdepartement monierten Heilsversprechen nicht von ihrer Website entfernte, erliess das Statthalteramt Uster ZH einen Strafbefehl gegen den Verwaltungsratspräsidenten der Firma. Weiter laufen gegen Evodrop zwei Verfahren wegen Betrugs, eine dritte Anzeige wird derzeit von einem ehemaligen Geschäftspartner vorbereitet.

Quellen
  • Journalistenkodex: Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten
  • Stellungnahme des Presserats: Nr. 45/2025