Die Leuchte von Designer Louis Poulsen macht sich seit Jahren gut über dem Esstisch. Jetzt sah Christof Kuhn* auf der Plattform Aliexpress.com eine zweite. Perfekt fürs Wohnzimmer, dachte er. Freundschaftliche 300 Franken sollte das Teil kosten, ein Sonderangebot, Transport- und Zollgebühren Online einkaufen oder im Laden Was ist umweltfreundlicher? von China nach Aesch BL erst noch inklusive.

Kuhn bestellte online, wie Tausende weiterer Schweizer Kunden. 14 Millionen Päckli aus Asien Aliexpress Wenn der Pöstler nicht mehr klingelt erreichten letztes Jahr per Flugzeug oder Schiff die Schweiz. Diabetikerstrümpfe, WC-Sitzwärmer und Pneudruckmesser. Aliexpress ist mit einem Umsatz von über 300 Millionen Franken innert weniger Jahre zum fünftgrössten Onlinehändler der Schweiz aufgestiegen. Ermöglicht haben das auch die äusserst tiefen Portokosten.

Der Porto-Wahnwitz

Der Weltpostverein in Bern stufte China bis Ende 2017 als Schwellenland ein. Nun werden die Portokosten schrittweise angehoben, aber es ist weiterhin sehr viel günstiger, eine Lampe von Peking nach Aesch Online-Handel «Da kommt etwas Gewaltiges auf uns zu» zu schicken als eine von Zürich nach Aesch.

Als Kuhn die Leuchte auspackte, wurde sein Gesicht lang und länger. Eine Schraube fehlte, der Fuss war fehlerhaft, die Masse stimmten nicht. Eine echte Poulsen war es kaum – die kostet in der Schweiz um die 650 Franken. Kuhn hatte bei Aliexpress extra nicht die billigste Variante gewählt, in der Annahme, eine Poulsen-Leuchte für 100 Franken könne kein Original sein.

Import und Export verboten

Enttäuscht sandte Kuhn das Ding zurück. Verbotenerweise, denn die Schweizer Zollverordnung untersagt Einfuhr wie Ausfuhr gefälschter Waren Online-Shopping Darf man Fälschungen importieren? . Den zuständigen Amtsstellen ist allerdings kein Fall bekannt, in dem jemand wegen einer solchen Ausfuhr bestraft worden wäre.

Hingegen fischte der Zoll letztes Jahr rund 3300 Importe mit Markenfälschungen aus dem Paketstrom, vor allem Handtaschen und Uhren. Der Empfänger bleibt straflos. Aber der Inhaber der Marke kann von ihm Geld für die Umtriebe fordern Online-Shopping Darf man Fälschungen importieren?

Für die eingeschriebene Leuchte nach China knöpfte die Schweizer Post Christof Kuhn 95 Franken Porto ab. Der Händler in China gab ihm den Kaufpreis zurück. Der Schweizer Zoll hingegen behielt die Fr. 64.50 für Steuern und Gebühren ein, die Kuhn bei der Einfuhr hatte zahlen müssen. «Insgesamt habe ich Fr. 159.50 Lehrgeld bezahlt», sagt Kuhn. Eine zweite Lampe hat er noch immer nicht.

 

*Name geändert

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René Ammann, Redaktor
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