Spielzeug und Produkte für Kinder gehören zu den am stärksten regulierten Gütern, und trotzdem werden bei Kontrollen immer wieder erhebliche Mängel festgestellt. Kürzlich sorgten Tests des Kantonalen Labors Basel und des Spielzeugverbands für Schlagzeilen. 

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt untersucht regelmässig Kinderkosmetik auf problematische oder verbotene Inhaltsstoffe. Diese Kosmetika werden meist in Form von Sets mit Nagellack, Lidschatten und Lippenstift verkauft und sind mit attraktiven Figuren wie Einhörnern, solchen von Disney oder ähnlichen gestaltet.

Der Befund der jüngsten Stichprobe war erschreckend: 68 Prozent der Proben wurden beanstandet, bei 45 Prozent wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Gefunden wurden unter anderem unerlaubte Farbstoffe, Konservierungs- und Lösungsmittel. Vor allem die Nagellacke schnitten schlecht ab, 82 Prozent der Proben waren nicht gesetzeskonform. 

Gemäss dem Labor entspricht dekorative Kosmetik für Kinder generell viel zu oft nicht den rechtlichen Anforderungen. Das hat laut Studienleiter Urs Hauri auch damit zu tun, dass solche Kinderkosmetik oft im Auftrag von Spielzeugfirmen von chinesischen Herstellern produziert wird, denen beiden oft das entsprechende Know-how fehlt.

Bei einzelnen Produzenten habe man zwar in den letzten Jahren durchaus Verbesserungen gesehen, auch bei solchen aus China. Insbesondere Produkte, die in der Schweiz neu auf dem Markt erhältlich seien, enthielten aber sehr oft verbotene Inhaltsstoffe. 

Keine Garantie bei ausländischen Onlineshops

Wer kontrolliert eigentlich, was bei uns in den Läden oder Onlineshops angeboten wird? Das werde im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht vorab von irgendeiner Stelle geprüft, sagt Hauri. «Die Verantwortung, sich an die Schweizer Gesetze zu halten, liegt beim Hersteller und Importeur. Wir von den kantonalen Laboren können lediglich Stichproben machen, kein komplettes Monitoring.»

Für Konsumentinnen und Konsumenten ist meist nicht sichtbar, welche Produkte durch ein Labor getestet wurden und welche möglicherweise gefährlich sind. Gemäss Urs Hauri hat sein Labor beim aktuellen Test gar Produkte beanstandet, die eine CE-Kennzeichnung hatten. Grundsätzlich empfiehlt er, darauf zu achten, wo das Produkt hergestellt wurde – bei Kinderkosmetik ist es sicherer, nur in Europa hergestellte Ware zu kaufen.

Auch der Verkaufsort ist relevant. Nur Schweizer Onlineshops müssen das hiesige Gesetz einhalten, bei ausländischen Shops gibt es keine Garantie. Aber Vorsicht: Nicht alle Onlineshops mit .ch-Endung sind tatsächlich Schweizer Shops. Nur wenn im Impressum eine Schweizer Adresse steht, unterliegen die Shops amtlichen Kontrollen. 

Ansonsten hat man bei Kinderkosmetik als Laie kaum eine Möglichkeit zu wissen, ob sie unbedenklich ist oder problematische Chemikalien enthält, sondern muss sich auf die behördlichen Kontrollen verlassen. Das Kantonslabor kündigt denn auch schon weitere Kontrollen an. «Das ist nötig, denn dekorative Kinderkosmetik ist definitiv zuoberst auf der Liste, wenn es um problematische Stoffe geht. Bei anderen Spielsachen hat es die Branche besser im Griff, zum Beispiel bei den Weichmachern», sagt Urs Hauri.

In der Schweiz zur Selbstkontrolle verpflichtet

Doch auch bei Spielzeug gibt es bedenkliche Produkte, wie ein neuer Test des Spielwaren Verbands Schweiz zeigt. Der Verband liess 18 Produkte der chinesischen Plattformen Temu und Shein, die momentan den Markt mit Billigware fluten, von einem Labor testen. Temu ist in der Schweiz schon eine der beliebtesten Apps und lockt mit Tiefstpreisen. Die Tests ergaben gefälschte CE-Kennzeichnungen, zu viel giftige Schwermetalle und weitere Mängel. 

Sandro Küng, Geschäftsleiter des Spielwaren Verbands, sieht das Problem vor allem bei der Plattformstruktur von Anbietern wie Aliexpress, Wish oder auch Temu und Shein. «Sie sehen sich als Marktplatz mit vielen kleinen Anbietern und stehlen sich so aus der Verantwortung. Dabei verdienen sie am Verkauf der Produkte Geld und müssen in die Pflicht genommen werden.» 

Im Gegensatz zur EU sind in der Schweiz private Direktimporte von ausländischen Shops erlaubt. Produkte, die nicht dem Gesetz entsprechen, kommen deshalb ungehindert und legal ins Land. «Im Schweizer Handel ist es jedoch vorgeschrieben, dass jeder Produzent, Importeur und Händler zur Selbstkontrolle von Spielwaren verpflichtet ist», sagt Küng. 

Gesetz wird überarbeitet

Gemäss Küng muss der Importeur jeden Lieferanten vor der Bestellung auf Reputation oder bisherige Vorfälle prüfen. Zudem werde jede einzelne Lieferung kontrolliert, etwa auf Vollständigkeit, Geruch, Unversehrtheit und Qualität der Produkte. Diese Selbstkontrolle muss der Händler dokumentieren, was von den Kantonen überprüft wird. 

Der Spielwaren Verband fordert, dass der Bund Massnahmen ergreift. Gemäss Sarah Camenisch, Mediensprecherin des zuständigen Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, ist das bereits geplant. Mit einer EU-Regelung müssen Onlineplattformen Angebote entfernen, die die Anforderungen nicht erfüllen. Das soll auch in der Schweiz ins Gesetz. Die Vernehmlassung zu einer solchen Gesetzesänderung soll im ersten Halbjahr 2024 folgen.

Gefährliches Schminkzeug und andere Spielsachen – darauf können Sie achten:

  • Sichtbar gefährliche Dinge wie verschluckbare Kleinteile oder scharfe Kanten vermeiden.
  • Bei Kinderkosmetik darauf achten, dass sie in Europa oder der Schweiz hergestellt worden ist.
  • Am besten Spielwaren und Kinderkosmetik primär in Schweizer Läden oder Onlineshops mit Schweiz-Standort kaufen, denn für sie gilt das Schweizer Recht, und es werden Kontrollen gemacht. Auch EU-Shops erfüllen gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit die gleichen Sicherheitsanforderungen wie in der Schweiz.
  • Bei einem Verdacht das Kantonale Laboratorium kontaktieren.