Achtung Eltern! Giftstoff in Nestlé-Babynahrung
Erfahren Sie hier laufend aktualisiert, wo Gefahren für Konsumentinnen und Konsumenten lauern und auf welche Betrugsmaschen Sie nicht hereinfallen sollten.
Veröffentlicht am 5. Januar 2026 - 12:14 Uhr,
aktualisiert vor 17 Stunden

Warnungen im Januar 2026
Giftstoff in Nestlé Beba und Alfamino
Nestlé ruft diverse Säuglingsnahrung zurück, die unter anderem auch in der Schweiz verkauft wurde. Grund für den Rückruf ist eine Vorsichtsmassnahme, da Spuren des Bakterien-Giftstoffs Cereulid in einer Zutat enthalten sein könnten. Das kann zu Übelkeit und Erbrechen führen, auch wenn Nestlé von keinen bestätigten Krankheitsfällen spricht.
Welche Chargennummern vom Rückruf betroffen sind, hat Nestlé in dieser Liste aufgeführt. Es handelt sich um Produkte der Marke Beba und Alfamino.
Tipp: Prüfen Sie die Unterseite der Dosen auf die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Verwenden Sie betroffene Produkte keinesfalls und bringen Sie diese in den Laden zurück, wo sie gekauft wurden. Der Betrag wird auch ohne Quittung erstattet. Für Fragen zur Rückerstattung oder zum Umtausch können sich Konsumentinnen und Konsumenten auch an die Infoline 0800 55 44 66 von Nestlé wenden. (6.1.2026)
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Dieser Traumjob ist eine Geldwäscherei-Falle
Die Kantonspolizei Zürich warnt vor verlockenden Jobangeboten im Internet (zum Beispiel als Produkttester oder Remote-Mitarbeiter). Kriminelle nutzen diese Inserate, um sogenannte Money-Mules zu rekrutieren: Die Opfer sollen Geld über ihre Konten weiterleiten. Statt des versprochenen Lohns droht eine Anzeige wegen Geldwäscherei.
Tipp: Seien Sie misstrauisch bei unrealistisch hohen Provisionen für einfache Arbeit. Geben Sie niemals Bank- oder Zugangsdaten preis. Falls Sie Geld weitergeleitet haben: Informieren Sie sofort Ihre Bank und die Polizei. Weitere Tipps, wie Sie sich vor Onlinebetrug schützen, lesen Sie in diesem Beobachter-Artikel. (5.1.2026)
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