Wenn während der Ferienabwesenheit das Haus und der Garten gepflegt, die Rollläden verschoben und der Briefkasten regelmässig geleert werden, ist das der wirksamste Schutz vor ungebetenen Gästen: Einbrechern wird so klargemacht, dass das Haus nicht gänzlich verwaist ist. Doch wem trauen wir die Aufgabe zu, den Schlüssel zu übernehmen und womöglich auch noch die Katze und das Meersäuli zu füttern?

Wer schaut zu Haus und Garten?

Im Idealfall kümmert sich jemand aus der Nachbarschaft oder aus dem Bekanntenkreis darum. Wer niemanden findet oder die Betreuung lieber einer professionellen Person anvertrauen möchte, hat heute eine ständig grösser werdende Auswahl: Homesitting, Housesitting oder Hausbetreuungsdienst nennen sich die Angebote, die von Rasenmähen über Fensterputzen, Versorgung von Tieren, Altpapier- und Abfallentsorgung bis zum Füllen des Kühlschranks reichen.

Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte man die entsprechende Betreuungsperson zuerst prüfen – immerhin gewährt man ihr mit der Schlüsselübergabe den uneingeschränkten Zutritt zum Haus.
 

  • Einen ersten Eindruck von der Seriosität des Anbieters bietet sein Werbeauftritt: Das Angebot sollte informativ beschrieben, die Kontaktadressen sollten leicht zu finden, Preise und Bedingungen transparent sein.
  • Ein gutes Zeichen ist auch, wenn Referenzen angegeben werden. Scheuen Sie sich nicht, dort auch nachzufragen.
  • Laden Sie die ausgewählte Person zu sich ein, bevor Sie den Auftrag vergeben. Ist sie vertrauenswürdig und kompetent? Verfügt sie über Fähigkeitsausweise? Bei einem umfangreichen Auftrag empfiehlt sich ein Tag «Probearbeit» in Haus und Garten.


Je nach Auftrag werden Tages- oder Wochenpauschalen offeriert, oder der Aufwand wird nach Stunden verrechnet (ab 30 Franken pro Stunde).

Wie regelt man die Versicherung?

Professionelle Anbieter von Hausbetreuungsdiensten müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Diese übernimmt den Schaden, den ein Helfer durch unsorgfältiges Arbeiten verursacht. Anbieter im Nebenerwerb brauchen eine Privathaftpflichtversicherung, die solche Schäden übernimmt.

Schaut jemand aus dem Bekanntenkreis zum Rechten – weder gegen Bezahlung noch für eine Gegenleistung und ohne vertragliche Verpflichtung –, handelt es sich um eine Gefälligkeit Haftpflicht Wenn etwas in die Brüche geht . Das heisst: Selbst wenn wegen einer groben Unvorsichtigkeit ein Schaden entstanden ist, wird die Bekannte für diesen rechtlich nie 100-prozentig haften. Gemäss Gerichtspraxis kann aus Gefälligkeiten ein Abzug bis zu 50 Prozent resultieren.

Mehr zu Einbruch bei Guider

Nach einem Einbruch ist der Schreck meistens gross. Eine Hausratversicherung federt zumindest den materiellen Wert des gestohlenen Guts ab. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten, worauf sie bei der Versicherungsdeckung achten sollten, welche Zusätze sich lohnen können und ob Mieter für Einbruchschäden haften.

Wohin mit Hund und Katze?

Wer zum ersten Mal den Hund oder das Büsi in einem Tierheim unterbringen will, sollte sich für die Suche genügend Zeit einräumen – das lohnt sich, um für seinen Liebling den richtigen Platz zu finden. Das Tier lässt man am besten schon vor dem grossen Urlaub zwei, drei Tage im Ferienheim schnuppern. Bei Verhaltensauffälligkeiten nach diesem Test sollte man es unbedingt noch einmal in einem anderen Heim probieren, denn die Tiere werden nicht überall gleich betreut.

Den Hund mitnehmen?

Im Auto oder im Ferienland selber kann es für Hunde leicht zu heiss Sommerhitze Hilfe für Hunde oder zu stressig werden. Kühler ist die Flugreise: Je nach Gewicht kann der Hund in einem geeigneten Transportbehälter in der Passagierkabine mitreisen – das muss aber frühzeitig bei der Fluggesellschaft gemeldet werden. Sonst kann er im Transportraum des Flugzeugs mitfliegen, allerdings kann dies für Hunde sehr viel Stress bedeuten. Auch sollten vor der Reise die Bestimmungen der Destination geprüft werden, ob die Liebsten bei Ankunft in Quarantäne müssen.   

Grundsätzlich gilt: Für die Einreise des Hundes in ein europäisches Land und die Rückkehr in die Schweiz werden eine gültige Tollwutimpfung, ein Mikrochip und ein Heimtierausweis verlangt. Achtung: Viele Gebiete im Mittelmeerraum sind mit Parasiten verseucht. Beim Tierarzt gibts Mittel zur Vorbeugung.
Aussereuropäische Länder: Veterinärbehörde, Botschaft oder Zollstelle informieren über Einreisebedingungen.

Nützliche Links zu Reisen und Haustieren
Was tun mit der Post?

Für die Feriendauer kann die Post gestoppt oder an die Ferienadresse nachgesandt werden (Infos und Kosten der Schweizerischen Post).

Die Nachsendung von Paketen ist nur in der Schweiz möglich und kostenpflichtig.

Das Zurückbehalten der Post kostet als Basisauftrag für zwei Wochen 20 Franken am Schalter und bei einem Online-Auftrag acht Franken. Pro zusätzliche Woche zahlt man zwei Franken drauf. Aufträge nimmt jede Poststelle entgegen. Vertragsorganisationen von Zeitungen und Zeitschriften, die nicht von der Post zugestellt werden, müssen separat informiert werden.

Das isch Strub – Wie schütze ich mich vor Einbrechern?

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Wie macht man Einbrechern das Leben schwer?

Ausser Hütern, die Präsenz markieren, empfehlen sich folgende Massnahmen zum Schutz vor Einbrüchen Einbrecher Welche Massnahmen bieten Schutz? :

  • Einsteigehilfen wie Leitern oder Gartenmöbel wegräumen.
  • Fenster nie kippen, sondern schliessen.
  • Zeitschaltuhren täuschen vor, dass die Bewohner zu Hause sind. Nur sollten sie nach dem Zufallsprinzip funktionieren und nicht jeden Abend um dieselbe Zeit das Licht ein- und ausschalten.
  • Unvorsichtig ist es, über den Telefonbeantworter mitzuteilen, für wie lange man in den Ferien ist.
  • Weder Bargeld noch Schmuck, noch Wertsachen im Haus zurücklassen. Besser: einen Banktresor mieten.
  • Hausschlüssel nie ausserhalb des Hauses verstecken.
  • Hinweise für die Nachbarn oder den Briefträger nicht an der Eingangstür anbringen.
  • Schutzvorrichtungen wie Querriegelschlösser, Alarmanlagen oder Fensterbeschläge erschweren das schnelle Eindringen in Haus oder Wohnung – die meisten Diebe geben nach kurzer Zeit auf.