Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, wenn Sie nicht wissen, ob es eine Entschädigung für Ihren Flugausfall gibt.

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Mein Flug nach Malle wurde gestrichen. Bekomme ich jetzt das Geld zurück?

Das auf jeden Fall – sofern die Airline keinen alternativen Flug organisiert.

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Je nachdem muss die Airline zusätzlich eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen.

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Klingt gut!

Das bedingt aber, dass die Voraussetzungen der EU-Verordnung erfüllt sind. Nämlich:

  1. Start ab einem Flughafen der EU oder der Schweiz.

  2. Die Airline annulliert weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug.

  3. Es sind keine aussergewöhnlichen Umstände schuld an der Absage.

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Aussergewöhnliche Umstände?

Genau. Ein furchtbar technischer Begriff.

Ein aussergewöhnlicher Umstand liegt vor, wenn etwas passiert, was die Airline nicht voraussehen und auch nicht abwenden konnte. Zum Beispiel, wenn

  • ein Blitz einschlägt,

  • ein Sturm wütet,

  • Fluglotsen streiken oder

  • jemand an Bord einen Herzinfarkt erlitten hat.

In diesen Fällen ist die Airline aus dem Schneider.

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Meine Airline redet von einem technischen Defekt.

Das reicht nicht für ein Schlupfloch. Sprich: Die Airline schuldet eine Entschädigung.

Das gilt übrigens auch, wenn die Angestellten der betroffenen Airline streiken – weil sie darauf Einfluss nehmen kann.

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Wie viel kann ich verlangen?

Das kommt auf die Flugstrecke an. Bis 1500 Kilometer bekommt man 250 Euro pro Person. Zwischen 1500 und 3500 Kilometern sind es 400 Euro und darüber 600 Euro.

Von Zürich nach Palma de Mallorca fliegt man rund 1000 Kilometer. Hier muss die Airline also 250 Euro entschädigen.

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Und wenn sie nicht zahlt?

Das kommt leider immer wieder mal vor.

Die meisten Airlines stellen auf ihrer Website ein Formular zur Verfügung, mit dem man das Geld fordern kann.

Zahlt die Airline trotz Forderung etwa zwei Monate lang nichts, kann man sich entweder kostenlos beim Bazl beschweren oder gegen Provision ein spezialisiertes Inkassobüro wie Cancelled.ch oder Flightright.de beanspruchen.

So viel für heute

Gutes Einkassieren!

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