Ein thailändisches Zivilluftfahrt-Komitee hat beschlossen, die Passagierrechte in Thailand auszubauen. Umsetzen soll das die nationale Zivilluftfahrtbehörde (CAAT). Die neuen Rechte gelten sowohl für Inlandflüge als auch für internationale Flüge, die in Thailand starten. Der Beobachter liefert die Übersicht.

Verspätet sich ein Inlandflug um zwei Stunden, kann man auf den Flug verzichten und den Ticketpreis zurückverlangen. Sind es mehr als fünf Stunden, bekommen Reisende zusätzlich eine Entschädigung von 1200 Baht. Das sind umgerechnet rund 30 Franken. Fällt der Flug komplett aus, muss die Airline 1500 Baht bezahlen – rund 38 Franken. Die Entschädigung ist fällig, sobald die Airline die Verspätung oder Annullierung bekanntgibt.

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Bei internationalen Flügen beträgt die Entschädigung ab fünf Stunden 1500 Baht. Muss man mehr als zehn Stunden Däumchen drehen oder wird der Flug abgesagt, bekommt man bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 Kilometer 2000 Baht (circa 50 Franken), bis 3500 Kilometer 3500 Baht (circa 88 Franken) und bei noch längeren Strecken 4500 Baht (circa 113 Franken). Die Airline muss das Geld innerhalb von 14 Tagen auszahlen. Und: Ab fünf Stunden Verspätung kann man auf den Flug verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen.

Ab zwei Stunden muss die Airline ihre Passagiere zudem mit Essen und Trinken versorgen. Wer einverstanden ist, kann statt Bargeld auch einen Gutschein oder Meilen zum gleichen Wert erhalten.

In diesen Fällen gibt es nichts

Informiert die Airline die Reisenden mehr als drei Tage vor einem Inlandflug über einen Flugausfall oder eine grosse Verspätung, muss sie keine Entschädigung zahlen. Bei einem internationalen Flug sind es sieben Tage. Informiert die Airline kurzfristiger, kann sie sich auch dann eine Zahlung ersparen, wenn sie einen Ersatzflug anbietet, der nicht mehr als drei Stunden früher oder später startet als der ursprünglich geplante. Sind aussergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel ein Sturm schuld an den Problemen, gibt es auch nichts.

Was heisst das jetzt für Schweizer Reisende?

Wer in Thailand herumreist und betroffen ist, kann direkt bei der Airline die Entschädigung geltend machen. Am besten gleich am Flughafen. Rückreisende, die beispielsweise von Phuket oder Bangkok in die Schweiz fliegen wollen, können ebenfalls profitieren, wenn sie mit einer Nicht-EU-Airline wie etwa Thai Airways fliegen. Wer mit einer EU- oder Schweizer Airline zurückfliegt, hat Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung, die um einiges grosszügiger ist.

Quellen