Neuerdings verbieten gewisse Airlines, ein heisses Getränk mit an Bord zu nehmen. Das können sie tun, wenn sie diese Regel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert haben.

Man könnte meinen, damit sollen Passagierinnen und Passagiere dazu bewogen werden, den Kaffee im Flugzeug zu kaufen. Vermutlich steckt aber ein rechtlicher Gedanke dahinter: Gemäss dem Montrealer Übereinkommen haftet die Airline kausal für Personenschäden.

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Das heisst, sie kann zur Kasse gebeten werden, wenn sich jemand an Bord verletzt – selbst wenn sie keine Schuld daran hat. Sie haftet ab dem Zeitpunkt, da ein Passagier durch das Gate gegangen und in Richtung Kabine unterwegs ist.

Im Gedränge ungeduldiger Ferienwütiger kann es vorkommen, dass der heisse Kaffee verschüttet wird und jemanden verbrennt. Möglicherweise haftet dann die Airline für die Misere – es wäre nicht das erste Mal.

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