Einreisebeschränkungen aufgehoben

Der Bundesrat hebt die unten beschriebenen Einreisebeschränkungen ab 17. Februar 2022 auf. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen entfällt somit die Testpflicht, die zuletzt bei der Einreise in die Schweiz galt. Auch das Einreiseformular muss nicht mehr ausgefüllt werden.

(Update vom 16.2.2022)

Einreiseformulare und Testpflichten machen die Wiedereinreise in die Schweiz etwas komplizierter. Die positiven Fallzahlen wegen der Omikron-Variante bleiben zwar hoch, die Spitäler verzeichnen jedoch weniger Eintritte als noch im Dezember 2021. Aus diesem Grund hat der Bundesrat entschieden, die bestehenden Einreiseregeln bezüglich Formular- und Testpflicht etwas zu lockern.

Formularpflicht

Wer muss ein Einreiseformular ausfüllen?
Ab dem 22. Januar müssen nur noch Personen ein Formular ausfüllen, die mit einem Flugzeug oder Fernverkehrsbus in die Schweiz einreisen. Die Formularpflicht gilt für alle Staatsangehörigen und ist nicht vom Impfstatus abhängig. Auch Kinder jeden Alters sind dazu verpflichtet, jedoch können sie im Einreiseformular einer mitreisenden erwachsenen Person miterfasst werden. Ausnahmen gelten für Grenzgänger oder Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz durchreisen. Bis zum 21. Januar müssen grundsätzlich alle Personen weiterhin das Einreiseformular ausfüllen.
 

Wo finde ich das Einreiseformular?
Sie können es Online unter swissplf.admin.ch abrufen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie einen QR-Code per Mail, den Sie für die Einreise bereithalten sollten.
 

Wann muss ich das Formular ausfüllen?
Vor Ihrer Einreise in die Schweiz, allerdings frühestens 48 Stunden vorher. Am besten füllen Sie das Formular also im Ausland über Ihr Smartphone oder über einen Computer aus. Kontrolliert wird es bei Flug- und Busreisen vor dem Boarding respektive vor der Abfahrt durch die Reisegesellschaft.
 

Kann ich das Formular auch ausgedruckt vorweisen?
Ja. Sie können das Formular unter diesem Link vorbereitend zu Hause ausdrucken, wenn Ihnen am Ferienort kein Drucker zur Verfügung steht. Das ausgedruckte Formular sollten Sie wiederum frühestens 48 Stunden vor der Einreise ausfüllen.
 

Was gilt, wenn ich das benötigte Formular nicht ausgefüllt habe?
Es droht eine Busse von 100 Franken. Dies gilt auch, wenn Sie im Formular falsche Angaben machen.

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Testpflicht

Wer muss sich testen lassen?
Grundsätzlich alle Einreisenden ab 16 Jahren – also auch Geimpfte und Genesene, unabhängig von dem Land (oder den Ländern), aus denen Sie in die Schweiz einreisen. Kinder ab sechs Jahren müssen sich nur testen lassen, wenn sie aus einem Land mit besorgniserregender Virusvariante einreisen. Ab dem 22. Januar muss sich nur noch testen lassen, wer nicht geimpft oder nicht genesen ist. Überdies bleiben gewisse Reisende von der Testpflicht ausgenommen, so etwa Personen, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass sie aus medizinischen Gründen entweder dringend in die Schweiz transportiert werden müssen oder keinen Test machen können. Ebenfalls befreit sind etwa Schweizer Staatsangehörige oder Personen mit einem gültigen Schweizer Aufenthaltstitel, die von einer Grenzregion einreisen (siehe mehr unter Travelcheck).
 

Wo muss ich den ersten Test durchführen?
Noch im Ausland. Das Ergebnis müssen Sie beim Einstieg ins Flugzeug oder in den Bus respektive bei der Einreise in die Schweiz an der Grenze vorweisen. Es muss sich hierbei um einen negativen PCR-Test handeln, der nicht älter als 72 Stunden ist. Seit dem 20. Dezember ist für die Einreise auch ein Antigen-Schnelltest zugelassen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
 

Was gilt, wenn ich bei der Einreise kein genügend aktuelles negatives Testergebnis vorweisen kann?
Wenn Sie mit dem Flugzeug oder dem Bus einreisen, darf das Transportunternehmen Sie grundsätzlich nicht mitnehmen. Ansonsten müssen Sie sich unverzüglich nach der Einreise testen lassen. Wer sich weigert, riskiert eine Busse von 200 Franken.
 

Was gilt für den zweiten Test nach der Einreise?
Seit dem 20. Dezember müssen nur noch Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen zweiten Test zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise in die Schweiz nachliefern. Neben einem PCR-Test ist auch ein Antigen-Schnelltest zugelassen. Ab dem 22. Januar entfällt der zweite Test für alle Personen.
 

Wer bezahlt den Test vor der Einreise?
Der Test geht auf Kosten der einreisenden Person.

Tipp: Travelcheck konsultieren

Die Bundesbehörden haben einen Travelcheck eingerichtet. Unter dieser Seite können Reisende einsehen, welche aktuellen Bestimmungen für die Rückreise gelten und aus welchen Grenzregionen die Testpflicht bei der Einreise entfällt.

Hinweis: Aufgrund der neuen Entscheidungen des Bundesrats vom 19. Januar 2022 kann es sein, dass die Angaben unter Travelcheck noch nicht aktualisiert sind.

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Norina Meyer, Redaktorin
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