Wer bei der Sex-Website Part.ch bestellte, spielte mit seinem Leben. Unter dem harmlosen Namen «Power Men XXX» verkaufte der Betreiber illegale Potenzpillen, die gefährliche Herz-Kreislauf-Probleme auslösen können. Die Kapseln wurden laut Packungsangabe in Thailand hergestellt und enthielten die beiden Erektionshilfen Sildenafil (Viagra) und Tadalafil (Cialis). Beides fand sich in pharmazeutisch wirksamen Mengen.

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Das ist gefährlich: Wenn man die beiden Wirkstoffe kombiniert, kann das zu starkem Schwindel, Ohnmacht und sogar lebensbedrohlichen Herz-Kreislauf-Problemen führen. Auf der Packung deklariert waren die Wirkstoffe nicht.

Kunde berichtete von Nebenwirkungen

Im Mai 2024 ging beim schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic eine Meldung zu «Power Men XXX» ein. Ein Anwender berichtete von zahlreichen Nebenwirkungen nach der Einnahme des Potenzmittels: Übelkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und Kreislaufbeschwerden. 

Die Heilmittelbehörde tätigte daraufhin auf Part.ch einen Testkauf von «Power Men XXX». Eine Analyse ergab, dass die Kapseln die pharmazeutischen Wirkstoffe Sildenafil und Tadalafil enthielten. Im November 2024 eröffnete Swissmedic das Verfahren. Knapp ein Jahr später stellte die Behörde dem Händler die Verfügung zu. Sie liegt dem Beobachter vor.

Mit den verbotenen Pillen 136’248 Franken Gewinn gemacht

Der Geschäftsführer von Part.ch vertrieb die Tabletten nicht nur über diese Website, sondern auch über die ebenfalls ihm gehörende Handelsfirma Netplanet.ch. Insgesamt habe er mit «Power Men XXX» einen Gewinn von 136’248 Franken erwirtschaftet, heisst es in der Verfügung.

Der Importeur und Betreiber der Website behauptete gegenüber der Behörde, die von ihr untersuchten Kapseln seien «kontaminiert» gewesen. Ein Beweis, dass alle von ihm importierten Kapseln die unerlaubten Komponenten enthalten hätten, sei das aber nicht. 

Hohe Ersatzforderung

Dieser Argumentation folgte Swissmedic nicht. Die Behörde sprach den Mann schuldig und erlegte ihm neben einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 6400 Franken, Verfahrenskosten über 2000 Franken und einer Verbindungsbusse von 1600 Franken eine Ersatzforderung über 65’000 Franken auf. 

Der Beschuldigte zog den Fall weiter, die Verfügung ist nicht rechtskräftig. Auf Anfrage schrieb er dem Beobachter: «​​Ich muss deutlich bestreiten, dass ein rechtskräftiger Schuldspruch gegen mich besteht. Die von Ihnen angeführte Unterstellung ist somit falsch.» Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle
  • Swissmedic: Strafverfügung vom 8. Oktober 2025