Digitec oder Brack liefern zu spät? Das sind Ihre Rechte
Wenn bestellte Ware statt zu Weihnachten erst an Ostern eintrudelt, ist das nervig. Wir zeigen, was Sie bei Galaxus und Co. tun können.

Veröffentlicht am 5. Dezember 2025 - 14:34 Uhr

Kommt es noch rechtzeitig bis Weihnachten an, oder braucht es ein Ersatzgeschenk?
Die halbe Schweiz hüpft von einem Fuss auf den anderen und checkt mehrmals täglich nervös E-Mail-Eingang und Briefkasten: Kommen der Lockenstab für die Nichte, das edle Küchenmesser für den Grossvater oder die Kletterausrüstung für die Schwiegermutter noch rechtzeitig vor Weihnachten an?
Und was gilt rechtlich, wenn das bestellte Geschenk zu spät kommt und man schon lange ein Ersatzgeschenk übergeben hat?
Das sagt das Gesetz
Wenn Weihnachten lange vorbei ist, soll der Shop die Ware gar nicht mehr verschicken – das wünschen sich viele Konsumentinnen und Konsumenten. Doch die Rechtslage ist ein bisschen kompliziert: Es geht um den sogenannten Lieferverzug und die Frage, ob Kundinnen von der Bestellung zurücktreten können.
Laut Gesetz ist das erst möglich, nachdem die Kunden dem Verkäufer zweimal eine Frist zur Lieferung gesetzt haben und beide ungenutzt abgelaufen sind. Das gilt bei einem ungefähren Liefertermin, wenn etwa steht: «Der Lockenstab wird zwischen dem 19. und dem 23. Dezember geliefert.» Wenn ausnahmsweise ein bestimmter Tag garantiert ist, muss man nur eine Frist setzen. Beim Beobachter gibt es für beide Fristen Musterbriefe.
Die AGB gehen vor
Doch meistens kommt das Gesetz nicht zum Zug, da viele Onlineshops etwas in die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschrieben haben. Diese Regeln gehen dem Gesetz vor – falls die Käuferinnen die AGB akzeptiert haben. Das müssen sie in praktisch allen Onlineshops, um überhaupt bestellen zu können. Wir haben die AGB von vier grossen Onlineshops in der Schweiz genauer angeschaut.
Digitec und Galaxus
Zum Liefertermin steht bei beiden Anbietern das Gleiche: Wenn der Shop oder ein Lieferant in Verzug gerät, so steht Kunden «ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten».
Im Kundenportal können Käuferinnen einfach auf «Stornieren» klicken und erledigt ist die Sache.
Doch beide Shops handhaben es kundenfreundlicher: Im Kundenportal können Käuferinnen einfach auf «Stornieren» klicken und erledigt ist die Sache. Dies ist möglich, solange Digitec Galaxus die Ware vom eigenen Lager noch nicht versendet hat. Wenn ein externer Händler verschickt, ist es teils nicht möglich – aber dann kann man die Sachen zurückgeben, siehe Rücktrittsrecht unten.
Interdiscount
Dieser Anbieter hat in den AGB eine ähnliche Lösung gewählt wie Galaxus und Digitec. Kunden können von der Bestellung zurücktreten, falls Interdiscount die Frist nicht einhalten kann, und zwar innert 30 Tagen nach der Bestelleingangsbestätigung. Auf Anfrage des Beobachters gibt Interdiscount an, dass Kunden im Kundenportal über den Button «Storno» eine Mitteilung an das Kundencenter übermitteln können. «Die Bestellung wird anschliessend wunschgemäss storniert.»
Brack
In den AGB von Brack steht nur, dass Termine und Lieferfristen «unverbindlich sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde». Etwas Genaueres ist nicht geregelt – darum würde das Gesetz zum Zug kommen. Doch auch Brack gibt Kundinnen die Möglichkeit, Bestellungen vor der Lieferung zu stornieren, wie der Shop dem Beobachter auf Anfrage sagt.
Notnagel: Rücktrittsrecht
Manchmal lässt es sich nicht verhindern, dass das Weihnachtsgeschenk irgendwann gegen Ostern doch noch im Briefkasten landet. Dann ist die grosse Frage: Kann man es zurückgeben? Das Gesetz hat für Käufer keine Antwort parat – da ist keine Rede von einem Rückgaberecht.
Viele Shops haben in den AGB ein Rückgaberecht verankert, zumindest in gewissen Fällen.
Wenn also nur das Gesetz gilt, können Käuferinnen die Sachen nicht zurückgeben. Aber viele Shops haben in den AGB ein Rückgaberecht verankert, zumindest in gewissen Fällen.
Galaxus und Digitec unterscheiden je nach Produkt – das Rückgaberecht ist unter den Produktinformationen notiert. Interdiscount nimmt Ware in der Regel zurück, wenn sie bei Bestellung im eigenen Lager verfügbar war und sich noch in unversehrter Originalverpackung befindet. Brack gibt Kunden das Recht, die Ware während 30 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben. Sie muss ungeöffnet und ungebraucht sein.
Fazit
Die meisten Shops haben AGB, die kundenfreundlicher sind als das Gesetz. Und oft geht es sogar noch einfacher, als es in den AGB steht. Darum: am besten einfach den Kundendienst anfragen.
- Beobachter-Rechtsratgeber: Ware wird nicht geliefert (Lieferverzögerung)
- Galaxus AGB
- Brack AGB
- Interdiscount AGB




