Beobachter: Herr Liechti, Sie beliefern Schweizer Ärztinnen mit LSD, Psilocybin und Co. Das sind doch illegale Drogen. Machen Sie sich damit nicht strafbar? 
Matthias Emanuel Liechti: Nein. Es handelt sich zwar um psychoaktive Substanzen, die noch strenger reglementiert sind als Morphium. Aber diese Substanzen dürfen mit Ausnahmebewilligungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) von kompetenten Personen bezogen und abgegeben werden. 

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Stellen Sie die Drogen selbst her?
Nein. Das machen Pharmafirmen mit einer Spezialbewilligung. Die Chemiefirmen, die die Substanzen synthetisieren, und auch die Apotheke, die daraus die Darreichungsformen herstellt, benötigen zudem Bewilligungen für die Herstellung von pharmazeutischen Produkten von Swissmedic. Das ist also stark reguliert.

Zur Person

Und die Ärzteschaft, die solche Mittel einsetzt?
Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Anwendung von LSD für jeden Patienten, den sie behandeln, eine Ausnahmebewilligung des BAG für eine zeitlich beschränkte medizinische Anwendung. Die gibt es nur, wenn andere Behandlungen nicht geholfen haben. Für die Lagerung von Betäubungsmitteln kann zudem eine kantonale Bewilligung notwendig sein.

Welche Bedingungen muss eine Ärztin sonst noch erfüllen? 
Als Behandlerin muss man Ärztin sein in einer Praxis oder im Spital. Man muss gewisse Qualifikationen erfüllen und für die Bewilligung mit Daten begründen, wieso diese Therapie angezeigt ist und Aussicht auf Erfolg hat. Nach der Behandlung muss man einen Bericht zur Wirkung und zu Nebenwirkungen einreichen. Solche Erfahrungswerte sind neben wissenschaftlichen Studien für die Qualitätssicherung und die weitere Entwicklung der Psychedelika-assistierten Therapie enorm wichtig.

Sind Sie die Einzigen, die solche Substanzen beziehen?
Nein. Auch für Testzwecke, zum Beispiel den Nachweis von Drogen im Blut durch die Rechtsmedizin, müssen diese synthetischen Drogen als Referenzsubstanzen hergestellt werden können. 

Was halten Sie davon, wenn Menschen in einem «therapeutischen Setting» zu Selbstfindungszwecken LSD einwerfen?
Selbstfindung und Selbsterfahrung gehören nicht zu den aktuell legalen bewilligbaren Anwendungen. Entsprechend gibt es dafür auch keine Ausnahmebewilligungen des BAG. Bei unkontrollierten Anwendungen ist zudem keine Qualitätssicherung bei den Produkten und der Betreuung gegeben. Die Drogen werden illegal beschafft. Man hat also keine Ahnung, wie viel und was genau drin ist.