Was ist passiert?

Mitte-Ständerätin Marianne Maret sorgt sich um den Lachgaskonsum bei Jugendlichen in der Schweiz. Im Dezember hat sie im Parlament eine Interpellation eingereicht. Sie will wissen, ob der Bundesrat den Konsum von Lachgas als Partydroge nach wie vor für ein marginales Phänomen hält. Zudem fragt sie, ob der Bundesrat bereit sei, seine Strategie in Sachen Monitoring, Prävention und Regulierung des Lachgaskonsums zu ändern.

Wieso ist das wichtig?

Nach einem tödlichen Autounfall in Arisdorf BL 2021 wurde bekannt, dass die Insassen und der Fahrer einige Minuten zuvor Lachgas konsumiert hatten. Als Folge forderten Stimmen in der Öffentlichkeit, dass der Verkauf von Lachgas stärker kontrolliert werden soll. Denn: Lachgas wird zum Teil auch in Schweizer Bars und Clubs verkauft.

Lachgas – was ist das überhaupt?

Distickstoffmonoxid, umgangssprachlich Lachgas, ist eine gasförmige Substanz und hat verschiedene Anwendungsbereiche. Es dient als Schmerz- und Betäubungsmittel oder wird benutzt, um Schlagrahm herzustellen oder Autos zu tunen.

Wie funktioniert Lachgas als Droge?

Lachgas ist in Supermärkten und in Onlineshops erhältlich. Verkauft wird es in Form von Rahmbläserkapseln oder Einwegflaschen. Um die Kapseln zu öffnen, wird ein Siphon oder Cracker benötigt, eine Art Aufsatz, mit dem das Lachgas in einen Ballon geblasen wird. Der Inhalt des Ballons wird inhaliert. Nach wenigen Sekunden setzt die Wirkung ein und hält bis zu vier Minuten an. Während dieses «Flashs» sind Konsumierende entspannt, lachen unkontrolliert und verspüren Euphorie.

Die Gefahr einer körperlichen Abhängigkeit ist laut der Fachstelle für Suchterkrankungen Infodrog nicht bekannt, psychische Abhängigkeit ist aber möglich.

Konsumieren viele Menschen Lachgas?

Laut Infodrog geniesst Lachgas bei Personen zwischen 15 und 25 Jahren eine gewisse Popularität. Der Konsum sei in vielen Ländern Europas besorgniserregend. Aufgrund des einfachen Zugangs würden Konsumrisiken unterschätzt. In der Schweiz sei Lachgas, wenn überhaupt, ein kleines Problem, es gebe aber auch kaum verlässliche Daten zum Konsum.

Ist Lachgas verboten?

Lachgas untersteht nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Dennoch ist der Verkauf von Lachgas in Bars oder Clubs zum Freizeitkonsum verboten – das bestimmt das Chemikaliengesetz.

Was passiert nun mit dem Vorstoss?

Der Bundesrat beantwortet Interpellationen in der Regel bis zur nächsten Session. Das wäre die Frühjahrssession – sie beginnt Ende Februar.