Niemand bekommt 6000 Franken Sozialhilfe. Eine vierköpfige Familie zum Beispiel erhält höchstens 2110 Franken für Essen, Kleider, Strom und kleinere Anschaffungen.

Dazu kommen die Beträge für die medizinische Grundversorgung und die Wohnungsmiete. Sollte diese zu teuer sein und nicht im ortsüblichen Rahmen liegen, wird sie längstens bis zum nächsten Kündigungstermin übernommen.

Es ist ein Gerücht, dass es in Zürich 6000 Franken Sozialhilfe gibt. Dieses wird nicht wahrer, wenn man es immer wieder hört oder liest. Es kann allerdings durchaus sein, dass eine vierköpfige Familie den Staat mehr als 6000 Franken kostet. Etwa dann, wenn die Eltern in der Erziehung unterstützt werden müssen und sozialpädagogische Familienbegleitung nötig wird.

Auf Sozialhilfe kann man sich nicht ausruhen

Sozialhilfeempfänger können nicht zurücklehnen und dem Herrgott den Tag stehlen. Sie können auch nicht wählen, ob sie lieber arbeiten oder Sozialhilfe beziehen: Wer Sozialhilfe bezieht, muss alles in seiner Macht Stehende tun, um die Notlage wieder zu beenden. Er muss dazu Arbeitsbemühungen nachweisen, an Arbeitsintegrationsprogrammen teilnehmen und Einblick in all seine Unterlagen gewähren.

Wie in vielen anderen Städten müssen auch in Zürich alle Erwachsenen, die Sozialhilfe beantragen oder beziehen und arbeitsfähig sind, eine sogenannte Basisbeschäftigung durchlaufen: Dabei werden ihre Potentiale erhoben und die nächsten Schritte auf dem Rückweg in den Arbeitsmarkt festgelegt.

Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden

Wer nicht mitmacht, erhält nur minimale staatliche Unterstützung – nötigenfalls nicht mit Bargeld, sondern mit Gutscheinen. Wer Missbrauch begeht, macht sich strafbar und riskiert die Ausweisung, wenn er nicht den Schweizer Pass hat.

Weil Armut nicht wie Arbeitslosigkeit oder Alter versichert ist, muss bezogene Sozialhilfe grundsätzlich zurückerstattet werden. Wo diese Pflicht rigoros gilt, lebt man wegen Rückzahlungen oft jahrelang weiter am Rand des Existenzminimums.

Mehr zu Sozialhilfe bei Guider

Wer Sozialhilfe beantragt, hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Guider klärt Beobachter-Abonnenten darüber auf und gibt Auskunft darüber, ob Sozialhilfe später zurückerstattet werden muss. Musterbriefe liefern zudem Unterstützung, wenn Beschwerde gegen einen Entscheid einlegt wird.

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