Dachsanierung – muss ich alles selbst wegräumen?
Die Dachterrasse meiner Eigentumswohnung wird saniert. Muss ich meine schweren Pflanzentröge selber wegräumen?

Veröffentlicht am 14. Oktober 2026 - 06:00 Uhr

Zuerst ist massgebend, was im Reglement steht. Wenn nichts darüber zu finden ist, müssen Sie sich grundsätzlich selbst darum kümmern. Weil die Dachterrasse zugleich das gesamte Haus deckt, gehört sie zu den gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft. Sie nutzen die Terrasse zwar exklusiv, aber wenn die Gemeinschaft das Dach saniert, müssen Sie den Handwerkern freien Zugang gewähren.
Deshalb ist es auf jeden Fall ratsam, dass Sie Ihre privaten Gegenstände rechtzeitig wegbringen. Die Kosten müssen Sie selbst tragen, wenn eine Fachfirma die schweren Tröge verschieben muss. Das Gleiche gilt, wenn etwas mit einem Kran von der Dachterrasse entfernt werden muss.
Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch. Wenn die Pflanzentröge eine gemeinsame Funktion für das ganze Haus erfüllen, muss die Gemeinschaft das Umplatzieren organisieren und bezahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Pflanzen der Absturzsicherung oder dem einheitlichen Aussehen der Fassade dienen.




