Sie sollten Ihr Geld zurückbekommen. Es ist zwar üblich, dass beim Kauf eines Neubaus die Unterzeichnung eines Reservationsvertrags – rechtlich handelt es sich um einen sogenannten Vorvertrag – sowie eine Anzahlung verlangt werden. Damit ein solcher Vertrag aber überhaupt gültig ist, muss er zwingend von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Der Einfachheit halber und um Kosten zu sparen, wird allerdings häufig auf diese öffentliche Beurkundung verzichtet.

Wie in Ihrem Fall hat das zur Folge, dass ein blosser, wenn auch schriftlicher Vertrag ungültig ist. Daher muss der Verkäufer die Anzahlung zurückerstatten.

Allfällige Argumente des Verkäufers, dass ihm die Summe oder ein Teil davon für bereits geleistete Vorarbeiten zusteht, greifen grundsätzlich nicht. Wenn er nicht freiwillig zurückzahlt, müssten Sie ihn betreiben oder direkt gerichtlich einklagen – das tun Sie mit einem Gesuch an die Schlichtungsbehörde.