Sie müssen das nicht allein bezahlen. Weil der Balkon zum äusseren Erscheinungsbild gehört, also zur Fassade und damit zu den zwingend gemeinschaftlichen Teilen. Sprich: Er fällt unter das gemeinsame Eigentum. Dazu gehören neben den tragenden Mauern und dem Dach auch Balkone, besonders Balkonfundament, äussere Isolierungsschicht und Balkongeländer.

Falls etwas daran repariert werden muss oder eine Sanierung ansteht, müssen sich alle Stockwerkeigentümer beteiligen, und zwar gemäss dem jeweiligen Kostenverteilschlüssel, das heisst in der Regel nach der Wertquote.

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Aber Achtung: Wenn der Innenbereich des Balkons saniert werden soll, müssen Sie selbst dafür aufkommen. Das sind zum Beispiel: verlegte Bodenplatten oder Rasenteppiche und der Innenanstrich. Hierbei handelt es sich um den Sonderrechtsbereich. Etwas anderes gilt nur, wenn es ausdrücklich im Reglement steht. 

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