Wer zahlt für die Sanierung der gemeinsamen Zufahrt?
Mein Nachbar hat ein Wegrecht auf meinem Grundstück. Jetzt muss die Zufahrt saniert werden. Kann ich vom Nachbarn einen Beitrag verlangen?

Veröffentlicht am 16. April 2026 - 06:00 Uhr

Schauen Sie im Vertrag nach. Das Wegrecht wird, gestützt auf einen öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag, im Grundbuch eingetragen.
Prüfen Sie deshalb zunächst, was Sie in Ihrem Dienstbarkeitsvertrag punkto Unterhaltskosten vereinbart haben. Die Notariate, die für die öffentliche Beurkundung solcher Verträge zuständig sind, empfehlen jeweils, einen fixen Verteilschlüssel festzulegen – etwa nach Perimeter.
Steht im Dienstbarkeitsvertrag nichts zur Kostenverteilung, gilt die gesetzliche Lösung. Danach trägt der Nutzer des Wegrechts die Unterhaltskosten. Dazu zählt man generell die Kosten für die regelmässige Pflege des Weges, die Schneeräumung oder Laubentfernung sowie für Reparaturen und Erneuerungen.
Nutzt Ihr Nachbar sein Wegrecht, müsste er sich somit auch an den Kosten für die nötige Belagsanierung beteiligen. Benutzen Sie die Zufahrt gemeinsam, sind die Kosten im Verhältnis der effektiven Nutzung aufzuteilen.
Beim Wegrecht handelt es sich rechtlich um eine Grunddienstbarkeit. Damit diese gültig zustande kommt, sind einige strikte Formalitäten zu beachten. Der Beobachter hat für Abonnentinnen und Abonnenten alle wichtigen Informationen zum Thema aufbereitet.





