Schauen Sie im Vertrag nach. Das Wegrecht wird, gestützt auf einen öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag, im Grundbuch eingetragen.

Prüfen Sie deshalb zunächst, was Sie in Ihrem Dienstbarkeitsvertrag punkto Unterhaltskosten vereinbart haben. Die Notariate, die für die öffentliche Beurkundung solcher Verträge zuständig sind, empfehlen jeweils, einen fixen Verteilschlüssel festzulegen – etwa nach Perimeter.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Ein Schlüsselbund mit einem kleinen Haus liegt vor einem rot-grünen Hintergrund. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Wohnen. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung zu Wohneigentum
Haben Sie eine Frage zum Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft oder zu den Bestimmungen im Stockwerkeigentum? Die Beobachter-Fachleute helfen Ihnen mit Rat weiter.

Steht im Dienstbarkeitsvertrag nichts zur Kostenverteilung, gilt die gesetzliche Lösung. Danach trägt der Nutzer des Wegrechts die Unterhaltskosten. Dazu zählt man generell die Kosten für die regelmässige Pflege des Weges, die Schneeräumung oder Laubentfernung sowie für Reparaturen und Erneuerungen.

Nutzt Ihr Nachbar sein Wegrecht, müsste er sich somit auch an den Kosten für die nötige Belagsanierung beteiligen. Benutzen Sie die Zufahrt gemeinsam, sind die Kosten im Verhältnis der effektiven Nutzung aufzuteilen.

Rechtsratgeber
Mehr zum Wegrecht

Beim Wegrecht handelt es sich rechtlich um eine Grunddienstbarkeit. Damit diese gültig zustande kommt, sind einige strikte Formalitäten zu beachten. Der Beobachter hat für Abonnentinnen und Abonnenten alle wichtigen Informationen zum Thema aufbereitet.