Filmemacher Matthias von Gunten arbeitet mitten in der Zürcher Altstadt. Letzten Sommer suchte er wegen eines sechsmonatigen Auslandaufenthalts einen Untermieter für sein Büro. Fündig wurde er bei zwei Jungunternehmern. Er ahnte nicht, welchen Ärger er sich damit einbrockte. 

Monate später bekam er von seiner Hausverwaltung eine Mail. Sein Büro sei ausgeschrieben auf der Onlineplattform Workspace2go, dem Airbnb für Büros: «Zentrales Besprechungszimmer inkl. Dachterrasse» für 90 Franken pro Tag, auch stundenweise buchbar. Lukrativ, denn die Miete beträgt nur 575 Franken pro Monat. 

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Vertrag sofort gekündigt

Von Gunten wusste von nichts. Er konfrontierte seine Untermieter , kündigte ihnen den Vertrag und forderte sie auf, sofort alle laufenden Buchungen zu stoppen. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits 25 Personen sein Büro gebucht. Und den Jungunternehmern 1172.50 Franken eingebracht. 

Die Mieteinnahmen seien unrechtmässig erwirtschaftet und müssten an die Verwaltung zurückbezahlt werden, verlangte von Gunten – und reichte Klage bei der Schlichtungsbehörde ein. Die Jungunternehmer zeigten sich erst uneinsichtig. Auf Nachfrage des Beobachters überwiesen sie den Betrag. 

Workspace2go appelliert an «Selbstverantwortung»

Matthias von Gunten hatte Glück. Untermieter dürfen die Räume weitervermieten, benötigen dafür aber die Zustimmung des Mieters, sagt Beobachter-Mietrechts-Expertin Rosmarie Naef. Eine Weitervermietung darf man aber verweigern, wenn etwa aus der Untermiete Profit geschlagen wird. 

Allerdings: Wer sein Büro untervermietet Geschäftsmiete Elf wertvolle Tipps , haftet für illegales Verhalten der Untermieter. Obwohl von Gunten nichts falsch gemacht hat, hätte ihm die Verwaltung kündigen können. Der Ärger beim Filmemacher ist darum gross. «Es kann nicht sein, dass ein solch dreistes Vorgehen folgenlos bleibt und solche Untermieter im schlimmsten Fall nur die unrechtmässigen Einnahmen zurückzahlen müssen. Untervermieter müssten damit immer davon ausgehen, dass sie mit heimlicher Weitervermietung übers Ohr gehauen werden.»

Die Plattform Workspace2go überprüft nicht, ob eine Vermietung rechtmässig ist. Wie Airbnb versteht sie sich als blosse Vermittlerin: «Wir appellieren an die Selbstverantwortung der Anbieter und setzen voraus, dass sie nur etwas anbieten, das sie auch dürfen.» Büros à la Airbnb zu vermieten, ist ein Trend. Allein auf Workspace2go werden schweizweit mehr als 700 Büros angeboten. 

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Bei Wohngemeinschaften und Wohnungen zur Untermiete ist es besonders ratsam, den Mietvertrag vor der Unterzeichnung genau zu studieren. Beobachter-Mitglieder erfahren, was die strittigsten Punkte sind.

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Andreas Thut, Leiter Digital
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