Wahrscheinlich ja. Als Miteigentümer mussten die Ehepartner zwar mit der Mehrheit über das Mietverhältnis beschliessen – in diesem Fall einstimmig, weil sie ja nur zu zweit sind. Wenn sie das getan haben, ist der Ehemann Ihnen gegenüber als Vertreter seiner Frau respektive der Miteigentümergemeinschaft aufgetreten. Der Mietvertrag ist somit gültig zustande gekommen.

Falls es aber an diesem Beschluss der Miteigentümer fehlte und die Ehefrau gar nichts von der Vermietung wusste, müsste sie den Mietvertrag im Nachhinein genehmigen, damit er rechtsgültig wird. Dazu könnten Sie ihr jetzt eine Frist ansetzen.

Das könnte schlafende Hunde wecken: Sollte die Frau die Zustimmung verweigern, wäre kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dann hätten Sie zwar einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Ehemann – aber dafür die Wohnung nicht mehr. Vielleicht ist schweigen besser – und hoffen, dass die Ehefrau nichts unternimmt. Weiss sie davon und unternimmt nichts, gilt der Vertrag als genehmigt.

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