So zwingen Sie Ihren Vermieter zu einer Mietzinsreduktion
Die Hitze macht uns nicht nur draussen zu schaffen, sondern belastet auch den Alltag zu Hause. Doch es lohnt sich ein Blick in die Trickkiste des Mietrechts – denn womöglich liegt ein Mangel vor. Der Beobachter zeigt, was gilt.

Veröffentlicht am 24. Juni 2026 - 17:30 Uhr

Ist es ein Mangel, wenn die Wohnung überhitzt ist?
Die dritte kalte Dusche des Tages ist schon wieder wirkungslos verpufft. Die wenigen Kleider, die man noch trägt, kleben am Körper. Und der Ventilator schaufelt eigentlich auch nur noch heisse Luft von links nach rechts. An Schlaf ist längst nicht mehr zu denken.
Was viele Mieterinnen und Mieter in solchen Momenten nicht wissen: Die Hitze in den eigenen vier Wänden ist ab einem gewissen Punkt ein handfester rechtlicher Mangel. Denn wer eine Wohnung mietet, bezahlt für ein bewohnbares Klima.