Die dritte kalte Dusche des Tages ist schon wieder wirkungslos verpufft. Die wenigen Kleider, die man noch trägt, kleben am Körper. Und der Ventilator schaufelt eigentlich auch nur noch heisse Luft von links nach rechts. An Schlaf ist längst nicht mehr zu denken.

Was viele Mieterinnen und Mieter in solchen Momenten nicht wissen: Die Hitze in den eigenen vier Wänden ist ab einem gewissen Punkt ein handfester rechtlicher Mangel. Denn wer eine Wohnung mietet, bezahlt für ein bewohnbares Klima.

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