Aufgrund vieler Beschwerden warnen verschiedene Medien seit Jahren vor der Mieterschutz Schweiz MSS GmbH. Auch der Beobachter berichtete Mietfragen Kunden verwechseln die Dienste . Das fragwürdige Geschäftsmodell basiert darauf, auf Seiten wie Mieterberatung.ch, Schweizerischer.mieterschutz.ch oder Mieterschutzverband.ch Dienstleistungen für Mieterinnen und Mieter anzubieten.

Für eine Jahresgebühr von 95 Franken soll es Rechtshilfe bei Wohnungsabgaben, Mängelberatungen oder die Übernahme von juristischer Korrespondenz geben. 

Das Angebot dieser Seiten ähnelt demjenigen des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes. Viele Kundinnen und Kunden monieren, dass sie eigentlich diesem 1915 gegründeten, offiziellen Mieterverband beitreten wollten, ihren Irrtum aber erst bemerkten, als sie beim Mieterschutz Schweiz ständig ins Leere telefonierten.

Inhaber wurde rechtskräftig verurteilt

Nachdem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Anzeige erstattet hatte, wurde der Geschäftsführer im Frühling 2020 vom Zuger Strafgericht wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Konsumfallen Vorsicht, Betrug! verurteilt. Der Inhaber zog das Urteil an die zweite Instanz weiter. Diese bestätigte den Schuldspruch im Kern, halbierte aber die Geldstrafe auf 11’700 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren und sprach eine Busse von 5400 Franken aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gleich wie die Vorinstanz sah das Obergericht das Wahrheits- und Klarheitsgebot verletzt. Es sei irreführend gewesen, dass auf den Webseiten des Mieterschutz Schweiz von Begriffen wie «Zentralbuchhaltung» oder «Beratungszentrum» geschrieben wurde. Das habe darauf schliessen lassen, es handle sich um eine grössere Firma, als es tatsächlich der Fall war. Dass sich der Geschäftsführer als Rechtsexperte bezeichnete, ist laut dem Obergericht zulässig. Selbst wenn dieser nie Rechtswissenschaften studiert habe, sondern diplomierter Immobilienverwalter und -treuhänder sei. Das zeigten die Gerichtsunterlagen

Nach dem Schuldspruch wurden die Internetseiten des Mieterschutz Schweiz teilweise gelöscht oder minimal umbenannt. Doch das Geschäft ging weiter, ohne dass die Verurteilung Wirkung zeigte. Nach wie vor beschweren sich unzufriedene Kunden beim Beobachter. Es handle sich um eine Abo-Falle, von einer echten Gegenleistung könne keine Rede sein. Einen persönlichen Kontakt gebe es nicht, zurückgekommen seien einzig bösartige E-Mails. 

Enttäuschte können sich beim Seco melden

Auch der in der Schweiz breit etablierte Mieterinnen- und Mieterverband ärgert sich. Es gebe immer wieder Rückmeldungen von enttäuschten Ratsuchenden, die beim Mieterschutz Schweiz nicht die erhoffte Hilfe erhielten. «Wir haben auch schon sehr unhöfliche Mails an Ratsuchende gesehen, wenn diese ihren Irrtum bemerkten und eine Rückzahlung des Mitgliederbeitrags eingefordert oder eine Stornierung der Anmeldung verlangt haben», heisst es auf Anfrage. Man sei klar der Meinung, dass es sich beim Mieterschutz Schweiz um einen Trittbrettfahrer Mieterschutz Die Trittbrettfahrer machen weiter handle. 

Der Mieterverband empfiehlt Personen, die sich vom Mieterschutz Schweiz getäuscht fühlen, sich beim Staatssekretariat für Wirtschaft zu melden und dort eine Beschwerde zu platzieren.

Zu den Fragen des Beobachters wollte sich der Mieterschutz Schweiz nicht äussern. Der Geschäftsführer schrieb: «Mit den Sozi-Abfall-Lügenmedien haben wir absolut nichts gemein. Dieses Zitat dürfen Sie 1:1 so verwenden.» Was hiermit getan wurde. 

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