Informieren Sie die Vermieterin, dass Sie zum vereinbarten Termin in der Wohnung auf sie gewartet haben. Sie können ihr einen neuen Termin vorschlagen, wenn Sie möchten. Ansonsten genügt es, dass Sie ihr alle Schlüssel zurückschicken, gut verpackt und per Einschreiben. Und auf den geplatzten Termin hinweisen.

Eine Rückgabe vor Ort im Beisein beider Parteien ist zwar üblich, gesetzlich aber nicht vorgeschrieben. Falls das Einschreiben von der Vermieterin nicht entgegengenommen wird und zu Ihnen zurückkommt, bewahren Sie es ungeöffnet auf.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Wichtig: Dokumentieren Sie sich vorgängig gut. Am besten fertigen Sie ein Wohnungsprotokoll an, in dem Sie den Zustand der Wohnung und allfällige Schäden festhalten. Fotografieren Sie Wohnung und Nebenräume.

Bei Bedarf können Sie mit Ihrem Handy per Video festhalten, dass die Wohnung sauber und alles funktionstüchtig ist. Vergessen Sie nicht, die Schlüssel zu fotografieren, die Sie der Vermieterin schicken. 

Geldmünzen und Einkaufstaschen stehen vor einem rot-grünen Hintergrund. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Konsum. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung in Konsumfragen
Haben Sie Ärger mit der Zügelfirma? Die Beobachter-Fachleute helfen Ihnen weiter und geben Rat.
Rechtsratgeber
Merkblatt «Wohnungsübergabe»

Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten im Merkblatt «Wohnungsübergabe» eine Übersicht, in welchem Zustand die Wohnung zu übergeben ist und welche Punkte im Rückgabeprotokoll enthalten sein sollten.