Wohnungsübergabe ohne die Vermieterin – geht das?
Ich habe neulich die Wohnung fristgerecht gekündigt. Doch die Vermieterin ist nicht zum vereinbarten Rückgabetermin erschienen. Was jetzt?

Veröffentlicht am 11. März 2026 - 06:00 Uhr

Informieren Sie die Vermieterin, dass Sie zum vereinbarten Termin in der Wohnung auf sie gewartet haben. Sie können ihr einen neuen Termin vorschlagen, wenn Sie möchten. Ansonsten genügt es, dass Sie ihr alle Schlüssel zurückschicken, gut verpackt und per Einschreiben. Und auf den geplatzten Termin hinweisen.
Eine Rückgabe vor Ort im Beisein beider Parteien ist zwar üblich, gesetzlich aber nicht vorgeschrieben. Falls das Einschreiben von der Vermieterin nicht entgegengenommen wird und zu Ihnen zurückkommt, bewahren Sie es ungeöffnet auf.
Wichtig: Dokumentieren Sie sich vorgängig gut. Am besten fertigen Sie ein Wohnungsprotokoll an, in dem Sie den Zustand der Wohnung und allfällige Schäden festhalten. Fotografieren Sie Wohnung und Nebenräume.
Bei Bedarf können Sie mit Ihrem Handy per Video festhalten, dass die Wohnung sauber und alles funktionstüchtig ist. Vergessen Sie nicht, die Schlüssel zu fotografieren, die Sie der Vermieterin schicken.
Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten im Merkblatt «Wohnungsübergabe» eine Übersicht, in welchem Zustand die Wohnung zu übergeben ist und welche Punkte im Rückgabeprotokoll enthalten sein sollten.





