Nachbar parkiert auf Besucherparkplatz – was tun?
Die Hausbewohner regen sich darüber auf, dass ein Stockwerkeigentümer sein Auto regelmässig auf den Besucherparkplätzen abstellt – trotz Verbot. Kann man etwas dagegen tun?
Veröffentlicht am 25. Juni 2025 - 11:17 Uhr
Schauen Sie im Reglement nach, wenn es eins gibt. Wenn Sie Glück haben, steht darin etwas Eindeutiges. Dann geht es nur noch um die Frage, wie Sie erreichen, dass der Nachbar das Reglement einhält.
Falls Sie eine pflichtbewusste Verwaltung haben, können Sie den Verstoss einfach melden. Dann kümmert sie sich darum, dass das Reglement eingehalten wird.
Konkret: Falls die Verwaltung einen Verstoss feststellt oder ihr einer gemeldet wird, muss sie Massnahmen ergreifen. In einem ersten Schritt wird sie den Parksünder abmahnen und ihn auffordern, sein Auto nicht mehr auf einem Besucherparkplatz abzustellen.
Nützt das nichts, kann die Verwalterin das Thema für die nächste Eigentümerversammlung traktandieren. Dann müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer darüber abstimmen, ob die Einhaltung des Reglements gerichtlich durchgesetzt oder ein gerichtliches Parkverbot erwirkt werden soll, über das jeder Parksünder verzeigt werden kann.
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