Frage: Bei schönem Wetter grillieren wir meistens zusammen mit Freunden auf unserem Balkon. Einer unserer Nachbarn stört sich sehr daran. Die Verwaltung will uns nun das Grillieren generell verbieten. Zu Recht?
Antwort von Beobachter-Expertin Rosmarie Naef, Fachbereich Wohnen:
Nein. Ein generelles Grillierverbot ist unzulässig. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen oder Hausordnungen sind ungültig. Zulässig wäre es allerdings, das Verwenden eines Holzkohlegrills zu verbieten und nur Gas- oder Elektrogrills zu erlauben.
Auf Ihre Nachbarn müssen Sie gebührend Rücksicht nehmen, wobei von diesen natürlich auch ein gewisses Mass an Toleranz verlangt werden kann, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt. Störungen durch Rauch, Gerüche oder Lärm dürfen je nach Lage und Ortsgebrauch nicht übermässig sein. Dabei ist vom Empfinden eines Durchschnittsmenschen auszugehen, besonders empfindliche Menschen werden also vom Gesetz nicht geschützt.
Übermässig sind die Immissionen, wenn Ihr Nachbar die Fenster wegen Lärm oder Geruchsimmissionen während längerer Zeit nicht mehr öffnen kann. Nehmen Sie keine Rücksicht, riskieren Sie eine Busse wegen Nachtruhestörung oder gar die Kündigung. Nachbarn sollten immer als Erstes miteinander reden und gemeinsam nach einer gütlichen Lösung suchen. Die Verwaltung oder ein Mediator kann vermittelnd wirken. Vielleicht laden Sie Ihren Nachbarn gar zu Ihrem nächsten Grillplausch ein: Wer gut miteinander auskommt, zeigt mehr Toleranz.
So vermeiden Sie Ärger
- Hände weg von Anzündwürfeln! Benutzen Sie einen Blasebalg oder unbehandelte, ungiftige Holzwolle, die geruchlos verbrennt.
- Verbrennen Sie kein frisches oder behandeltes Holz.
- Achten Sie darauf, dass keine glühenden Kohlen vom Wind weggetragen werden.
- Verwenden Sie anstelle eines Kohlegrills einen abdeckbaren Gas- oder Elektrogrill.
- Verwenden Sie möglichst wenig Fett und lassen Sie dieses nicht in die Glut tropfen.
- Verwenden Sie eine mit Wasser gefüllte Tropfschale aus Aluminium oder Chromstahl, die Sie im Grill platzieren, das verringert Rauch und Gestank.
- Halten Sie die Nachtruhezeiten (ungefähr 22 bis 7 Uhr) ein. Leise Gespräche sind in dieser Zeit allerdings auch auf dem Balkon erlaubt.