Sie müssen sich leider damit abfinden, dass Sie nicht wie geplant in die neue Wohnung ziehen können. Gemäss dem Mietvertrag hätten Sie zwar das Recht dazu, doch das lässt sich nicht so schnell durchsetzen.

Sie kommen nicht darum herum, vorübergehend eine andere Bleibe zu suchen. Nötigenfalls müssen Sie ins Hotel ziehen und für Ihre Habe einen Lagerraum mieten.

Den Mietzins schulden Sie für diese Zeit nicht. Ihre zusätzlichen Ausgaben können Sie vom Vermieter zurückfordern. Denn: Er konnte den vereinbarten Mietbeginn nicht einhalten. Das heisst aber nicht, dass Sie auf seine Kosten im Luxushotel nächtigen können. Sie müssen den Schaden möglichst gering halten. Bewahren Sie die Belege auf, damit Sie Ihre Auslagen beweisen und beziffern können.

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Ausziehen – umziehen – einziehen
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