Im Gesetz ist die Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz nicht geregelt. Ob Wuffi mitkommen darf, entscheidet allein der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts. Letztlich sind es sachliche Gründe, die den Ausschlag geben: etwa wenn Hygienevorschriften im Betrieb eine wichtige Rolle spielen, jemand an einer Hundehaar-Allergie leidet oder der Vierbeiner den Betriebsablauf stören könnte.

So hat etwa die Schwyzer Kantonsverwaltung entschieden, per 1. September 2026 das Mitbringen von Hunden zu untersagen. Der Grund dafür ist, dass eine Reinigungskraft von einem mitgebrachten Dackel während der Arbeit in einem Schwyzer Regierungsgebäude gebissen wurde. Eigentlich hätte die Hausordnung Haustiere am Arbeitsplatz bereits vorher verboten, was nun jedoch konsequent durchgesetzt wird.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Tiere im Büro können aber auch einen positiven Effekt haben. So wird beispielsweise der Stresspegel von Mitarbeitenden gesenkt, wie Studien belegen.

Chatbot Rechtsberatung

Dennoch sind Vierbeiner in den meisten Betrieben nicht willkommen oder man ist in dieser Sache zurückhaltend. Einzig Assistenz- oder Blindenhunde kann der Arbeitgeber nicht verbieten.

Darum: Wer längerfristig seinen Hund zur Arbeit mitnehmen will, sollte vorher um Erlaubnis fragen – am besten schriftlich. Taktisch klug wäre es auch, sich vorgängig mit Arbeitskolleginnen und ‑kollegen abzusprechen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Februar 2006 publiziert und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.

Sie finden diesen Text nützlich?

Abonnieren Sie kostenlos den Newsletter «Alles im Griff». Er liefert wöchentlich die besten Tipps und Ratgeber des Beobachters – und spart Ihnen Geld, Zeit und Nerven.


Wenn Sie diesen Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zum Datenschutz einverstanden.