Darf ich meinen Hund ins Büro mitnehmen?
Damit mein Collie tagsüber nicht zu Hause allein ist, bringe ich ihn manchmal mit an den Arbeitsplatz. Die Chefin sagt, das ginge nicht. Hat sie recht?
Veröffentlicht am 17. Juli 2026 - 10:43 Uhr

Wer seinen Hund mit ins Büro nehmen will, sollte sich vorher mit den Arbeitskollegen absprechen – und natürlich mit der Arbeitgeberin.
Im Gesetz ist die Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz nicht geregelt. Ob Wuffi mitkommen darf, entscheidet allein der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts. Letztlich sind es sachliche Gründe, die den Ausschlag geben: etwa wenn Hygienevorschriften im Betrieb eine wichtige Rolle spielen, jemand an einer Hundehaar-Allergie leidet oder der Vierbeiner den Betriebsablauf stören könnte.
So hat etwa die Schwyzer Kantonsverwaltung entschieden, per 1. September 2026 das Mitbringen von Hunden zu untersagen. Der Grund dafür ist, dass eine Reinigungskraft von einem mitgebrachten Dackel während der Arbeit in einem Schwyzer Regierungsgebäude gebissen wurde. Eigentlich hätte die Hausordnung Haustiere am Arbeitsplatz bereits vorher verboten, was nun jedoch konsequent durchgesetzt wird.
Tiere im Büro können aber auch einen positiven Effekt haben. So wird beispielsweise der Stresspegel von Mitarbeitenden gesenkt, wie Studien belegen.
Dennoch sind Vierbeiner in den meisten Betrieben nicht willkommen oder man ist in dieser Sache zurückhaltend. Einzig Assistenz- oder Blindenhunde kann der Arbeitgeber nicht verbieten.
Darum: Wer längerfristig seinen Hund zur Arbeit mitnehmen will, sollte vorher um Erlaubnis fragen – am besten schriftlich. Taktisch klug wäre es auch, sich vorgängig mit Arbeitskolleginnen und ‑kollegen abzusprechen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Februar 2006 publiziert und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.




