Adlikon ZH: Einem Rottweiler gelingt es, aus seinem Daheim abzuhauen. Der Hund beisst zwei spielende Kinder und verletzt den fünfjährigen Buben an den Armen und das siebenjährige Mädchen an Arm und Bein. Zwei Frauen – und etwas später eine Polizistin – eilen zu Hilfe. Der Rottweiler beisst alle drei.

Das Veterinäramt, die Strafbehörden und sogar die politische Maschinerie werden aktiv: Der Zürcher Regierungsrat setzt Rottweiler auf die Liste der verbotenen Hunde. Das Verbot gilt seit dem 1. Januar 2025. Wer im Kanton Zürich einen Rottweiler hält, muss nun eine Haltebewilligung beantragen.

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26 verschiedene Hundegesetze

Aber was müssen Herrchen und Frauchen beachten, um ihre Vierbeiner korrekt im Zaum zu halten? Keine einfache Frage – es gilt ein ganzer Flickenteppich an Regeln. Denn zuständig sind die Kantone: Es gibt 26 verschiedene Hundegesetze.

Hinzu kommen kommunale Vorschriften. Das Tierschutzgesetz, das landesweit gilt, regelt den umgekehrten Fall: wie Menschen ihre Tiere schützen müssen. Es sieht etwa vor, dass man Hunde täglich im Freien ausführen muss oder dass man ihre Ohren nicht kupieren darf. 

Chatbot Rechtsberatung

Der Beobachter hat die kantonalen Bestimmungen genauer angeschaut und zusammengetragen, mit welchen Pflichten Hundehalter – je nach Ort – konfrontiert sein können.

Welche Vorschriften in einem Kanton genau gelten, kann man auf der Website der Stiftung Tier im Recht nachschauen. Wer dagegen verstösst, etwa indem er Hundekot liegen lässt, muss mit einer Busse rechnen. 

In der ganzen Schweiz müssen Hundehalter …

  • … ihre Vierbeiner so halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen, etwa durch übermässigen Lärm oder Gerüche
  • … darauf achten, dass ihre Hündin kein fremdes Eigentum beschädigt, und etwa dafür sorgen, dass sie keine privaten Gärten oder Wiesen betritt. 
  • … ihren Hund beaufsichtigen und unter Kontrolle haben. Sie dürfen ihn grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt frei laufen lassen. An manchen Orten dürfen Jäger streunende Hunde erlegen. 
  • … beim Gassigehen das Häufchen ihres Hundes aufnehmen und entsorgen.
  • … sich an örtliche Zutrittsverbote halten. Meist sind Hunde nicht erlaubt auf Friedhöfen, in Badeanstalten oder Spitälern. 
  • … gut überlegen, wem sie ihren Hund anvertrauen. Denn es muss sich dabei um jemanden handeln, der in der Lage ist, die Pflichten zu erfüllen und den Hund korrekt zu beaufsichtigen. 
  • … ihre Hündin, wo es vorgeschrieben ist, an die Leine nehmen, etwa an Schulen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. 
  • … ihren Hund mit einem Mikrochip versehen.

Sofortmassnahmen nach einem Hundebiss

In gewissen Kantonen müssen sie zudem …

  • … ihren Hund bei der Gemeinde melden. Das gilt in der Regel auch, wenn der Halter wechselt oder der Hund stirbt.
  • … einmal jährlich eine Hundetaxe zahlen.
  • … eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die – bis zu einer bestimmten Summe – die Risiken der Hundehaltung abdeckt. Auch wo sie nicht obligatorisch ist, ist es sinnvoll, sich entsprechend zu versichern. 
  • … ihrem Hund einen Maulkorb oder einen Zahnüberzug anziehen, etwa wenn sie bissig sind.
  • … gewisse Vorschriften zum Gassigehen beachten – so kann es etwa sein, dass man pro Person nicht mehr als drei Hunde ausführen darf. 
  • … eine Ausbildung absolvieren.
  • … ihrem Hund eine amtliche Hundemarke ans Halsband binden. 
  • … eine Bewilligung beantragen, wenn sie einen potenziell gefährlichen Hund halten wollen. Dabei wird etwa überprüft, ob man einen ungetrübten Leumund und keine Vorstrafen hat und ein erfahrener Hundehalter ist.

Bei gefährlichen Tieren schauen die Behörden genau hin

Wenn ein Hund als potenziell gefährlich eingestuft wird, schreiten die Behörden ein. Bei einer unmittelbaren Gefahr tut es die Polizei. Je nach Situation kann der Kanton den Hund beschlagnahmen, ihn anderweitig platzieren, sterilisieren oder auf Verhaltensstörungen überprüfen lassen.

Ausserdem kann der Kanton den Halter dazu verknurren, einen Hundeerziehungskurs zu besuchen. Im schlimmsten Fall ordnen die Behörden an, dass der gefährliche Vierbeiner eingeschläfert wird. Dieses Schicksal erlitt – mit Einwilligung der Halter – auch der Rottweiler aus Adlikon ZH. 

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 11. März 2025 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.

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