Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, wenn Sie nicht wissen, ob Sie bei Krankheit dennoch etwas fürs Büro erledigen dürfen.

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Darf ich arbeiten, wenn ich krankgeschrieben bin?

Grundsätzlich schon – denn das Gesetz sagt nichts zu dieser Situation.

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Aber: Wer krankgeschrieben ist, ist arbeitsunfähig und soll sich erholen. Wer es nicht lassen kann, sollte sich mit dem Chef absprechen und nur solche Arbeiten erledigen, die das Gesundwerden nicht hindern.

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Ab wann muss ich ein Arztzeugnis vorlegen?

Auch dazu sagt das Gesetz nichts.

Meistens bestimmt aber der Arbeitsvertrag oder das Personalreglement, wann das Arztzeugnis fällig ist. In der Regel ist das nach drei Tagen der Fall.

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Was muss im Zeugnis stehen?

Das Zeugnis muss folgende Angaben enthalten:

  • Seit wann man arbeitsunfähig ist
  • Wie lange man arbeitsunfähig sein wird
  • Zu wie viel Prozent man arbeitsunfähig ist

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Ich will aber nicht, dass mein Chef weiss, was ich habe!

Keine Sorge, die Diagnose geht den Chef nichts an.

Kranke Angestellte müssen Vorgesetzte nur so weit darüber informieren, wie sie wollen.

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Was muss ich sonst noch beachten?

Was zum Thema Home-Office, Versicherungstaggelder, Lohn und Kündigung bei Krankheit gilt, lesen Sie am besten in diesem Beobachter-Artikel nach.

So viel für heute

Gute Besserung!

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