Es kommt auf die konkreten Umstände an. Ein Arbeitgeber muss bei solchen Zugriffen immer abwägen, was mehr zu gewichten ist – die Persönlichkeitsrechte der Angestellten oder dringende Interessen der Firma.

Für den Arbeitgeber kann der Zugriff wichtig sein, um Firmengeheimnisse oder Geschäftsbeziehungen, die Sie für ihn unterhalten haben, für sich zu sichern. Zudem gibt es auch Geschäftsbereiche, in denen der Arbeitgeber die Mails zwingend überwachen muss, etwa im Effektenhandel – wegen möglichem Insidervergehen.

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Mögliche Lösungen

Zwischen diesen beiden Positionen, den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden und den Firmeninteressen, muss die Firma die mildeste Form der Einflussnahme wählen – so sieht es das Datenschutzgesetz vor. Daher wäre eine Lösung, dass Sie relevante Mails an die Kollegin oder an eine zentrale E-Mail-Adresse senden. Oder Ihr Chef kann Ihnen vor dem Zugriff genügend Zeit einräumen, damit Sie allfällige private E-Mails löschen oder extern sichern können.

Abhängig vom Ergebnis der Interessenabwägung ist es somit durchaus möglich, dass das Vorgehen Ihres Chefs korrekt ist.

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Möchten Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall unvorhergesehen per sofort nicht mehr zur Arbeit erscheinen können, weisen Sie Ihre privaten Kontakte darauf hin, dass sie im Betreff jeweils explizit «Privat» hinschreiben. Dann darf der Arbeitgeber diese Mails nicht anschauen.

Falls Ihr Chef Ihren Mailverkehr bloss sehen möchte, um zu prüfen, ob Sie in der Kündigungszeit Ihre Arbeit optimal verrichten, würde das gegen das Datenschutzgesetz verstossen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 23. November 2020 veröffentlicht.

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