Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, wenn Sie in den Ferien zurück ins Büro kommen sollen.

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Ich sitze an der Côte d’Azur und habe eine Flasche Rosé aufgemacht. Da ruft meine Chefin an: Ich müsse dringend zurück zur Arbeit. Muss ich meine Ferien abbrechen?

Es kommt darauf an.

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Unter Umständen darf die Chefin verlangen, dass man weg vom Strand und zurück ins Büro geht.

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O nein! Tatsächlich?

Ja. Aber nur, wenn ein wirklich wichtiger, dringender und unvorhersehbarer betrieblicher Grund vorliegt. Sprich, ein Notfall.

Ansonsten gilt der Grundsatz: Ferien sind Ferien. Dann muss und darf man auch keine Geschäftsmails oder -anrufe beantworten.

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Das hier ist kein Notfall. Und ich muss mich erholen.

Dann muss man laut Gesetz am Strand sitzen bleiben und den Rosé geniessen.

Denn: Die Arbeitgeberin hat eine Fürsorgepflicht. Sie muss sicherstellen, dass sich die Arbeitnehmenden genügend erholen und während der Ferien keine geschäftlichen Mails beantworten oder Anrufe tätigen.

Und der Arbeitnehmer hat eine Treuepflicht. Er muss alles dafür tun, um sich wirklich zu erholen.

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Und was ist mit meinen Reisekosten, wenn ich zurückmuss?

Wenn man durch den Rückpfiff Geld verliert, muss der Arbeitgeber den Schaden ersetzen.

Und: Er muss natürlich auch den spontanen Rückflug bezahlen.

So viel für heute.

Schöne Ferien!

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