Ja. Aber die Chefin kann Ihnen auch dann kündigen, wenn Sie die Ziele erreicht haben. Sie braucht keinen speziellen Grund. Das Einzige, was sie einhalten muss, ist die Kündigungsfrist. Diese steht im Vertrag oder ist gesetzlich geregelt und beträgt meistens ein bis drei Monate, je nachdem, wie lange Sie schon dort arbeiten.

Nicht zulässig ist die Kündigung zur Unzeit, also insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit wegen Unfalls oder Krankheit, Militärdienst oder Schwangerschaft. Dieser Kündigungsschutz ist allerdings zeitlich begrenzt und gilt erst nach Ablauf der Probezeit.

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Ausserdem sind Kündigungen missbräuchlich, die aus unlauteren Motiven ausgesprochen werden. Ein Beispiel dafür wäre, wenn Sie gekündigt werden, nur weil Sie sich auf eine faire Art für realistischere Ziele eingesetzt haben. Dann könnten Sie aber immerhin gegen die Kündigung protestieren und – wenn Ihr Arbeitgeber sie nicht zurücknimmt – möglicherweise eine Entschädigung erhalten

Rechtsratgeber
Mehr zur Kündigung des Arbeitsvertrags

Wenn der Arbeitgeber kündigt, ist das ein Schock. Darum ist es umso wichtiger, dass Angestellte ihre Rechte kennen – insbesondere wenn die Kündigung missbräuchlich sein könnte. Als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent erfahren Sie zum einen in einer Checkliste, welche Punkte für diesen Umstand erfüllt sein müssen, zum anderen, wie Sie sich mit unseren Musterbriefen dagegen wehren und wie das Bundesgericht in strittigen Fällen entschieden hat.

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