Neuer Job – soll ich die Operation verschieben?
Ich habe eine neue Stelle, die alte habe ich gekündigt. Nun soll ich mich operieren lassen und werde danach mehrere Wochen ausfallen. Wann ist der optimale Zeitpunkt?

Veröffentlicht am 13. Mai 2026 - 08:50 Uhr

Eine Operation bedeutet auch meist eine längere Arbeitsunfähigkeit – das ist in der Probezeit keine gute Idee.
In erster Linie sollten Sie mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten besprechen, wann die Operation aus medizinischer Sicht ideal wäre. Falls es einen gewissen Spielraum gibt, können Sie weitere Überlegungen einfliessen lassen.
Rechtlich sind Sie nicht verpflichtet, eine notwendige, aber nicht dringende Operation aufzuschieben. Weil Sie selber gekündigt haben, wird sich das bisherige Arbeitsverhältnis nicht verlängern, wenn Sie durch eine Operation während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig werden.
Sie brauchen also aus rein arbeitsrechtlicher Sicht nicht zu befürchten, dass Sie die neue Stelle nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können. Besprechen Sie aber mit den Ärztinnen und Ärzten, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden und ob Sie bis zum Stellenantritt wieder fit sind.
Die Probezeit ist ein eher ungeeigneter Zeitpunkt für Absenzen. Es besteht noch kein Kündigungsschutz. Erst nach Ablauf der Probezeit wären Sie für den Rest des ersten Anstellungsjahres bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 30 Kalendertagen vor einer Entlassung geschützt.
Keine Lohnfortzahlung im Normalfall
Wichtig ist auch: Der Arbeitgeber schuldet in den ersten drei Monaten einer neuen unbefristeten Anstellung bei Krankheit keine Lohnfortzahlung – ausser es ist vertraglich anders geregelt. Wenn es eine Krankentaggeldversicherung gibt, ist es möglich, dass diese allenfalls nicht zahlt, weil Ihr Leiden schon bestanden hat, bevor Sie dort versichert waren. Entscheidend sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen und ein Abkommen unter den Krankentaggeldversicherern.
Sollte der bisherige Arbeitgeber Ihre Krankheitsabsenz in der Kündigungsfrist im Arbeitszeugnis erwähnen, können Sie sich dagegen wehren. Das Arbeitszeugnis hat sich über die ganze Anstellungszeit zu beziehen. Krankheiten gehören mit wenigen Ausnahmen nicht erwähnt.
Ist die Krankentaggeldversicherung des alten oder des neuen Arbeitgebers zuständig, wenn man den Job wechselt und schon vorher sein Pensum krankheitsbedingt reduzieren musste? Lesen Sie die Antwort als Beobachter-Abonnentin oder ‑Abonnent.





