Wer ein Boot mietet, muss sorgfältig damit umgehen. Wenn es während der Mietdauer zu einem Unfall oder Schaden kommt, hängt die Haftung davon ab, wie der Schaden entstanden ist. 

Grundsätzlich gilt: Haben Sie den Schaden durch eigenes Verschulden verursacht, müssen Sie dafür selbst aufkommen. Das kann der Fall sein, wenn Sie gegen einen Steg fahren, ein anderes Boot beschädigen oder geltende Regeln missachten. Viele Vermieter haben zwar eine Versicherung für das Boot abgeschlossen, oft aber mit einem Selbstbehalt, den der Mieter tragen muss. Lesen Sie den Mietvertrag deshalb genau durch.

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Anders sieht es aus, wenn der Unfall auf einen technischen Defekt oder einen bereits bestehenden Mangel am Boot zurückzuführen ist. Funktioniert etwa die Steuerung nicht richtig oder fällt der Motor aufgrund eines versteckten Defekts aus, kann die Haftung beim Vermieter liegen. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel weder verursacht haben noch erkennen konnten.

Chatbot Rechtsberatung

Wenn zwei Boote zusammenstossen, haftet die Person, die den Unfall verursacht hat. Deshalb sollten Sie nach einer Kollision immer die Personalien der Beteiligten aufnehmen, Fotos machen und mögliche Zeugen notieren. Diese Informationen können für die Versicherung oder eine spätere rechtliche Klärung entscheidend sein. Besondere Vorsicht ist bei Alkohol oder grobfahrlässigem Verhalten geboten. In solchen Fällen können Versicherungen ihre Leistungen kürzen oder verweigern.

Wichtig: Dokumentieren Sie bestehende Schäden vor dem Fahrtantritt mit Fotos. So vermeiden Sie Diskussionen darüber, welche Schäden während Ihrer Mietdauer entstanden sind. Melden Sie jeden Unfall oder Schaden umgehend dem Vermieter und halten Sie den Vorfall möglichst genau fest. Dadurch lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.

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