Nein. Arbeitgeber dürfen zwar von ihren Angestellten ein loyales Verhalten erwarten. Die sogenannte Treuepflicht schreibt vor, dass man als Arbeitnehmer die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen wahren muss.

Daraus ergibt sich auch eine Geheimhaltungspflicht. Sie verbietet, über Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu sprechen – sowie über Informationen, die der Arbeitgeber zu Recht geheim halten will. Löhne gelten gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts aber gerade nicht als Geschäftsgeheimnisse. Daher dürfen Angestellte frei darüber sprechen.

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Plaudertaschen müssen mit Kündigung rechnen

Falls Angestellte allerdings die Pflicht zur Geheimhaltung verletzen, drohen diverse Sanktionen – von Verwarnung bis zu fristloser Kündigung in schweren Fällen. Denkbar ist auch eine Forderung nach Schadenersatz, sofern dem Arbeitgeber ein konkreter Schaden entstanden ist.

Drei Geldmünzen ragen aus einem Portemonnaie heraus, während sich zwei Personen die Hände reichen. Der Lohn ist Verhandlungssache. Zusammen mit dem jährlichen Mitarbeitergspräch ist es die Gelegenheit, damit Angestellte ihren Wert für die Firma unterstreichen und eine Lohnerhöhung fordern können.
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