Unter Umständen. Ein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Gesundheit seiner Angestellten zu wahren. Empfehlungen für hohe Temperaturen haben das Seco und die Suva zusammengestellt. Müssen Sie zum Beispiel schwere Materialien transportieren, Schubkarren stossen, schaufeln oder sägen, sollten Sie ab 32 Grad alle ein bis zwei Stunden eine kurze Pause einlegen. Ihr Chef sollte auch prüfen, ob er die Arbeitszeiten vorverlegen kann, damit Sie nicht in der prallen Nachmittagssonne arbeiten müssen.

Erst wenn die Empfehlungen nicht umgesetzt werden können oder zu wenig nützen, kann Ihr Chef einen Antrag auf Schlechtwetterentschädigung bei der Arbeitslosenkasse stellen. Sie deckt 80 Prozent des Lohnes, wenn Ausfälle auf Witterungsgründe zurückzuführen sind. Dazu zählt auch Hitze Guter Rat Muss die Chefin für ein kühles Büro sorgen? – obwohl es keine offizielle Hitzegrenze gibt.

Ein Ausfall wird aber nur entschädigt, wenn er mindestens einen halben Tag betrifft. Zudem muss ein Arbeitgeber pro Monat einen Selbstbehalt von zwei bis drei Tagen auf seine Kosten übernehmen. Zu einer effektiven Auszahlung kommt es also erst bei einer längeren Hitzeperiode.

Buchtipp
Arbeitsrecht – Alles von der Stellensuche bis zur Kündigung
Buchcover Arbeitsrecht
Mehr zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis bei Guider

Welche Loyalität darf der Arbeitgeber einfordern? Welche Rechte hat man, wenn man sich im Mitarbeitergespräch oder bei der Leistungsbeurteilung ungerecht behandelt fühlt? Darf der Chef private Mails mitlesen? Beobachter-Abonnenten wissen, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis gelten und können sich wehren, wenn es die Situation erfordert.

Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox
«Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox»
Jasmine Helbling, Redaktorin
Der Beobachter Newsletter