Es kommt auf die Umstände an. Das Gesetz schreibt vor: Wer arbeitsunfähig ist, dem darf nicht ordentlich gekündigt werden. Ordentlich heisst: unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Ordentlich kündigen kann der Arbeitgeber nur, wenn Sie nach der Operation wieder arbeitsfähig sind oder die Kündigungssperrfrist abgelaufen ist. Welche Sperrfrist ab wie vielen Dienstjahren gilt, erfahren Sie bei Guider.
Anders sieht es bei einer fristlosen Kündigung aus. Sie beendet das Arbeitsverhältnis per sofort und kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Falls ein Vorfall so gravierend war, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und einem Angestellten zerstört ist, muss eine fristlose Entlassung auch möglich sein, wenn jemand krank ist. Darum ist eine fristlose Kündigung auch zum Beispiel nach einer Schulteroperation denkbar.
Sie können sich wehren, wenn der wichtige Grund fehlt. Etwa wenn Ihnen nur fristlos gekündigt wurde, weil Sie krankgeschrieben sind.
Falls Sie zu Unrecht fristlos entlassen wurden, sollten Sie sofort schriftlich protestieren. Beobachter-Abonnenten können hierzu bei Guider einen Protestbrief gegen die fristlose Entlassung herunterladen. Wenn keine Einigung mit dem Arbeitgeber möglich ist, bleibt der Weg ans Gericht.
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist zuerst ein Schlichtungsverfahren obligatorisch. Fordern können Sie den Lohn für die Kündigungsfrist sowie eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.
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