Nein. Arbeitgeber dürfen zwar von ihren Angestellten loyales Verhalten erwarten. Die sogenannte Treuepflicht schreibt vor, dass man als Arbeitnehmer die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen wahren muss.

Daraus ergibt sich auch eine Geheimhaltungspflicht. Sie verbietet, über Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu sprechen – sowie über Informationen, die der Arbeitgeber zu Recht geheim halten will. Löhne gelten gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts aber gerade nicht als Geschäftsgeheimnisse. Daher dürfen Angestellte frei darüber sprechen Lohnungleichheit «Ich verdiene mehr als du!» .

Falls ein Angestellter allerdings die Pflicht zur Geheimhaltung verletzt, drohen diverse Sanktionen – von Verwarnung bis zu fristloser Kündigung in schweren Fällen. Denkbar ist auch eine Forderung nach Schadenersatz, sofern dem Arbeitgeber ein konkreter Schaden entstanden ist.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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