So bleibt die «wilde Ehe» zivilisiert
Wenn sich ein Paar gegen die Heirat entscheidet, hat das rechtliche und finanzielle Folgen. Der Ratgeber «Paare ohne Trauschein» zeigt sie.
Ohne Trauschein, aber mit Plan: So sorgen Paare vor, damit das gemeinsame Leben auch bei schwierigen Fragen fair bleibt.
Immer mehr Paare trauen sich: Sie gehen eine «wilde Ehe» ein. Damit diese Lebensgemeinschaft rechtlich auf einer soliden Basis steht, gibt es einiges zu beachten:
1. Name
Im Konkubinat behalten beide ihre Namen. Die Wahl eines Familiennamens ist nicht möglich. Gemeinsame Kinder erhalten entweder den Ledignamen der Mutter oder den des Vaters.
2. Kinder
Das gemeinsame Sorgerecht erhalten Konkubinatseltern nicht automatisch. Sie müssen eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt oder bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) abgeben. Ohne gemeinsame Erklärung steht das Sorgerecht allein der Mutter zu.
3. Erbrecht
Für Konkubinatspaare gibt es kein gesetzliches Erbrecht. Lebenspartner können sich zwar gegenseitig mit einem Testament oder einem Erbvertrag begünstigen. Wenn Nachkommen oder ein Nochehegatte da sind, müssen aber deren Pflichtteile respektiert werden.
4. Witwen- und Witwerrenten
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner erhalten keine Hinterlassenenleistungen der AHV oder der Unfallversicherung. Pensionskassen dürfen freiwillig Leistungen an überlebende Konkubinatspartner vorsehen, wenn das Paar mindestens fünf Jahre zusammengelebt hat, wenn für ein gemeinsames Kind zu sorgen ist oder wenn die oder der Verstorbene zu Lebzeiten mindestens für die Hälfte des Lebensunterhalts des Partners oder der Partnerin aufgekommen ist.
5. Trennung und Scheidung
Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, hat die wirtschaftlich schwächere Seite unter Umständen Anspruch auf Alimente. Das in der AHV und in der Pensionskasse während der Ehe gesparte Guthaben wird hälftig aufgeteilt. Auch das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird halbiert, falls die Eheleute nicht in einem Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben.
Bei Konkubinatspaaren gilt das alles nicht. Die wirtschaftlich schwächere Seite zieht den Kürzeren.
- Haushaltsbudget: Welche Posten zählen wir dazu, und wie teilen wir uns die Kosten?
- Hausarbeit: Wer macht was – und wird eine Mehrarbeit des einen Partners entschädigt?
- Inventarliste: Wem gehört was, und wie teilen wir gemeinsam Angeschafftes bei einer Trennung auf?
- Beistand bei Trennung: Soll der wirtschaftlich stärkere Partner nach einer Trennung dem anderen Unterhalt zahlen?
- Wohnung: Wer darf bei Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleiben?
- Vermögen: Soll bei Trennung ein Vermögensausgleich stattfinden?