Besuchsrecht bei Scheidung

Melanie und Raul haben sich während ihrer Ehe einen Dalmatiner gekauft. Nun lassen sie sich scheiden und haben entschieden, dass der Hund bei Raul bleibt Trennung Wer bekommt die Hunde? . Melanie geht davon aus, dass sie ein Besuchsrecht hat.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Falsch: Melanie hat nur Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Ein allfälliges Besuchsrecht müssten die beiden in der Scheidungsvereinbarung festhalten. Am besten regeln sie dabei auch gleich, wer für welche Kosten aufkommen muss.

Findeltiere

Corinne hat regelmässig Besuch von einer Katze. Irgendwann will das Tier gar nicht mehr gehen und macht es sich bei Corinne bequem. Sie meint, sie dürfe die Katze behalten, wenn sie nicht weiss, wer der Eigentümer ist.

Falsch: Eine entlaufene Katze gilt als Findel- oder Fundtier. Wenn Corinne nicht weiss, wer der Eigentümer ist, dann muss sie sich an die kantonale Meldestelle wenden, sonst macht sie sich strafbar. Erst wenn der Eigentümer nach zwei Monaten noch nicht gefunden ist, darf Corinne die Katze behalten.

Grab im Garten

Mias Meerschweinchen ist tot. Das Haus, in dem sie als Mieterin wohnt, hat einen grossen Garten. «Ich werde das Tierchen dort beerdigen, das kann niemanden stören», denkt sie sich.

Falsch: Auf dem eigenen Grundstück dürfen Kleintiere und Hunde bis zu zehn Kilo unter Einhaltung gewisser Bestimmungen begraben werden Letzte Ruhe Das gilt bei der Bestattung einer Urne . Mieterinnen dürfen den Garten aber nur mit Zustimmung des Eigentümers als Grabstätte nutzen. Wenn Mia ihr Meerschweinchen nicht zur Kadaversammelstelle bringen will, kann sie es einäschern lassen und die Urne behalten oder es auch auf einem Tierfriedhof begraben lassen.

Buchtipp
Tierrecht – Der Ratgeber für Tiere im Schweizer Recht
Buchcover Tierrecht

Pfändung von Tieren

Laura hat Schulden, und es kommt zur Pfändung. Sie hat von ihrer Mutter einen Deutschen Schäferhund geerbt, den sie vor allem als Deckrüden einsetzt und damit einen guten Nebenverdienst Nebenverdienst Zu Hause nebenbei Geld verdienen – was gilt? erzielt. Sie ist sicher, dass der Hund nicht gepfändet werden darf.

Falsch: Es stimmt zwar, dass Haustiere grundsätzlich nicht pfändbar sind. Eine Ausnahme sind aber teure Zuchttiere, die in erster Linie aus wirtschaftlichen Gründen gehalten werden und bei denen die emotionale Bindung zweitrangig ist. Auch wenn es eher selten vorkommt, besteht das Risiko, dass Laura ihren Schäferhund hergeben muss.

Exotische Tiere

Pascal will sich einen Königspython kaufen. Er denkt, dass er für die Haltung bestimmt zuerst eine Bewilligung bei den Behörden einholen muss.

Falsch: Nur die Haltung von Giftschlangen ist bewilligungspflichtig. Der Königspython ist ungiftig. In gewissen Kantonen ist es sogar möglich, Giftspinnen ohne Bewilligung zu halten. Am besten erkundigt man sich beim kantonalen Veterinäramt (Weitere Informationen → Adressliste), bevor man sich einen exotischen Hausgenossen anschafft.

Das eigene Haustier essen

Andi weiss, dass in manchen Ländern auch mal Hunde oder Katzen auf dem Teller landen. «In der Schweiz würde das nicht passieren, hier darf man Hunde und Katzen nicht essen», meint er und denkt schaudernd an sein geliebtes Büsi, das als Ragout enden könnte.

Falsch: Die Schweiz ist tatsächlich das einzige europäische Land, in dem man die eigene Katze oder den eigenen Hund verspeisen darf. Wer also Lust auf einen Katzenbraten hat, darf sich den theoretisch zubereiten – solange es das eigene Tier ist und alle gesetzlichen Tierschutzbestimmungen eingehalten werden. Mit Hunde- oder Katzenfleisch zu handeln, ist jedoch nicht erlaubt.

Rechtsratgeber
Mehr zu Haustieren

Wer sich einen Hund, eine Katze, oder ein Pferd anschafft, muss wissen, dass damit auch Pflichten einhergehen. Beobachter-Mitglieder erfahren, was mit einem Haustier auf sie zukommt, wie sie als Tierhalter haften und wie es mit der Bewilligungspflicht des Vermieters zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen aussieht.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren