Skechers-Kinderschuh: Achtung, heimliches Tracking ist illegal
Der neue Sneaker von Skechers hat ein Tracker-Fach. Doch damit können Eltern die Rechte des Kindes verletzen.
Veröffentlicht am 13. August 2025 - 10:05 Uhr
Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte, die die Eltern beachten müssen.
Plötzlich ist das Kind weg, verschluckt von einer Menschenmenge oder mit Freundinnen und Freunden auf und davon. Diese Horrorvorstellung plagt viele Eltern. Die Lösung ist scheinbar einfach: ein Tracker, der die Position des Kindes meldet.
So verspricht der neue Kinderschuh von Skechers «comfort of mind»: In der Sohle hat es ein Fach für einen Bluetooth-Tracker. Das Gleiche leisten spezielle Innensohlen für Kinderschuhe, Kinder-Smartwatches oder Apps auf dem Telefon des Kindes.
Der Standort: geschützt durch das Datenschutzgesetz.
Geht das zu weit, oder ist es eine brillante Idee? Die Eltern sind sich uneins, wie «20 Minuten» schreibt. Doch wie sieht es rechtlich aus?
Muss das Kind einverstanden sein?
Vielen ist nicht bewusst: Der Standort eines Menschen ist eine persönliche Information, die durch das Datenschutzgesetz geschützt ist. Das gilt auch für Kinder.
Die Folge: Sie dürfen selbst bestimmen, wer wann und zu welchem Zweck erfährt, wo sie gerade sind. Und zwar sobald sie urteilsfähig sind.
Ab wann sind Kinder urteilsfähig?
Urteilsfähig sind Kinder, wenn sie eine Situation selbst beurteilen, vernünftige Schlüsse ziehen und entsprechend handeln können. Fixe Altersgrenzen gibt es nicht, es hängt immer vom konkreten Thema und vom jeweiligen Kind ab. Bezüglich ihres digitalen Alltags sind die meisten Kinder schon ab sechs Jahren urteilsfähig.
Die Folge: Eltern sollten sie in Entscheidungen miteinbeziehen und zumindest ein Nein respektieren.
Einwilligung muss freiwillig sein
«Kein Problem», denken sich jetzt vielleicht manche ängstliche Eltern. «Ich sage einfach: Wenn du nicht einverstanden bist mit dem Tracker, darfst du nicht mehr raus zum Spielen.» Zu 99 Prozent wird das Kind Ja sagen. Doch diese Zustimmung genügt aus juristischer Sicht nicht, weil sie nicht freiwillig erfolgt.
Dazu kommt: Das Kind muss ausdrücklich einverstanden sein – wenn es einfach nicht protestiert, ist das noch keine Zustimmung im Sinne des Datenschutzgesetzes. Und wer seinem Kind den Tracker verheimlicht, verletzt ohnehin das Gesetz.
Apple-Airtags: Für Taschen, nicht für Kinder
Skechers wirbt ausdrücklich damit, dass das Fach für Apple-Airtags ausgelegt ist. Doch das Apple-Produkt ist nicht dafür gemacht, Menschen zu tracken, schreibt der Hersteller selbst. Etwa meldet es den Standort nur mit Verzögerung, um die Privatsphäre zu schützen. Und funktioniert nur in einem begrenzten Radius.
Besser geeignet sind GPS-Tracker – doch die passen nicht in einen Kinderschuh, brauchen oft eine eigene SIM-Karte und einen geladenen Akku.
Die Lösung ist analog
Viel besser als jeder Tracker ist es ohnehin, wenn Eltern mit den Kindern offen reden, auch über mögliche Gefahren und Vorsichtsmassnahmen. Verbindliche Regeln geben Sicherheit und stärken das Vertrauen zwischen Eltern und Nachwuchs.
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