Das hängt davon ab, was Sie beide allenfalls vorher vertraglich abgemacht haben. In erster Linie aber wird es wohl eine finanzielle Frage sein.

Höchstwahrscheinlich haben Sie beide den Hypothekarvertrag unterschrieben und haften somit solidarisch gegenüber der Bank. Weder die Trennung noch der Auszug aus dem Haus ändern daran etwas – auch der ausgezogene Partner haftet weiter gegenüber der Bank. Dass Sie daran keine Freude haben, ist verständlich.

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Den Hypothekarvertrag übernehmen

Ihre im Haus gebliebene Partnerin kann zwar versuchen, den Hypothekarvertrag allein zu übernehmen, aber die Bank hat daran grundsätzlich kein Interesse: Ihr sind zwei Schuldner lieber als nur einer.

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Dazu kommt, dass ein Partner allein oft die strengen Kriterien zur Vergabe einer Hypothek nicht erfüllt, weil nur noch ein Einkommen da ist. Die sogenannte Tragbarkeitsrechnung (bei der die Bank ausrechnet, ob man sich den Kredit noch leisten könnte, wenn der Zinssatz fünf Prozent betrüge) fällt in der Regel ungenügend aus. An den fehlenden Finanzen scheitert vielfach auch die Variante, die Hälfte an den im Haus verbliebenen Partner zu verkaufen.

Die Bank kann Sie beide dann vor die Wahl stellen, entweder zusätzliche Amortisationen zu leisten (also den Kredit teilweise abzuzahlen) oder weiterhin solidarisch zu haften.

Eine andere Lösung finden

Wenn es keine Einigung gibt, müssen Sie letztlich den Verkauf ins Auge fassen. Daran hat wiederum die Bank meist auch kein Interesse, darum lässt sich oft eine Lösung finden. Aber Sie beide müssen offen und ehrlich mit der Bank darüber reden.

Übrigens: Einfach der Bank nichts von der Trennung zu erzählen, ist keine gute Idee. Das wäre eine Vertragsverletzung, weil sich etwas Grundsätzliches an der Vertragsbeziehung und an der Nutzung verändert hat.

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