Führt ein Ja zur Abstimmungsvorlage wirklich dazu, dass die Heiratsstrafe Geschichte ist?

Kommt darauf an, wie man «Heiratsstrafe» definiert. Bisher zahlen Doppelverdiener-Ehepaare (sowohl erwerbstätige wie pensionierte) zum Teil deutlich mehr Steuern als gleich situierte Konkubinatspaare. Rein aufgrund des Zivilstands (alleinstehend, verheiratet, geschieden, verwitwet) gäbe es künftig keine unterschiedlichen Steuerbelastungen mehr.

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Dafür entstünden neue Ungleichbehandlungen. Denn wenn die Steuer nicht mehr pro Haushalt, sondern pro Kopf berechnet wird, ist es für die Gesamtsteuerlast des Paares entscheidend, wer wie viel verdient. Je gleichmässiger die beiden Partner verdienen, umso tiefer sind die Steuern. Verdient beispielsweise eine Person 150’000 Franken und die andere nichts, rutscht der Hauptverdiener in einen hohen Steuersatz, und die Gesamtsteuer ist höher, als wenn beide Personen etwa gleich viel verdienen würden. 

Warum kann man das nicht ebenfalls gerechter lösen?

Weil es eine Sache der Interpretation ist, was als «gerecht» gilt. Ein zentraler Grundsatz des Steuerrechts ist, dass man aufgrund der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» besteuert wird. Deshalb zahlt man prozentual immer mehr Steuern, je höher das Einkommen ist.

Für Ehepaare werden bisher die beiden Einkommen zusammengezählt (und dafür zu einem tieferen Steuertarif besteuert), weil die Ehepartner als «Wirtschaftsgemeinschaft» zählen – das galt für Konkubinatspaare nicht. Streicht man diese «Ungerechtigkeit», entsteht dafür eine neue: Ein Alleinstehender zahlt dann zwar gleich viel Steuern wie ein Konkubinatspartner oder ein Ehepartner mit dem gleichen Einkommen – er hat aber je nachdem die höheren Ausgaben, weil er allein lebt und die Miete nicht teilen kann; also stimmt der Grundsatz der Besteuerung nach der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» nicht mehr. Um beide Kriterien unter einen Hut zu bringen, müsste jede und jeder individuell angeschaut werden: Das geht aber nicht, weil das Steuerrecht auf nachvollziehbaren und klaren Regeln für alle beruhen muss.
 

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Wer profitiert von der geplanten Reform, und wer verliert?

Profitieren würden vor allem Doppelverdiener und Pensionierte, Verlierer sind Familien mit einer hauptverdienenden Person sowie Alleinstehende mit höherem Einkommen. Paare mit tiefem Einkommen zahlen meist ohnehin kaum Bundessteuern und sind deshalb von der Reform weniger stark betroffen.

Laut Finanzministerin Karin Keller-Sutter kann sich gesamthaft rund die Hälfte aller Steuerpflichtigen auf eine Entlastung freuen, bis hin zu mehreren Tausend Franken pro Jahr. Im Gegenzug müssten rund 14 Prozent der Steuerzahlenden mehr berappen, ebenfalls bis zu mehreren Tausend Franken pro Jahr. Für den Rest würde sich nichts ändern, auch deshalb, weil ohnehin sehr viele Menschen in der Schweiz gar keine oder nur sehr wenig direkte Bundessteuern zahlen. Für die Politik war klar, dass nur eine Variante, bei der es mehr Gewinner als Verlierer gibt, eine Chance auf eine Mehrheit in einer Volksabstimmung hat. 

Verlierer sind traditionell organisierte Familien und Alleinstehende mit höherem Einkommen.

Was würde konkret geändert?

Falls die Vorlage durchkommt, müssten künftig alle eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch Ehepartner. Der bisherige Spezialtarif für Verheiratete würde entfallen, im Gegenzug würde der für alle geltende Steuertarif so verändert, dass kleine und mittlere Einkommen entlastet, höhere Einkommen hingegen stärker besteuert würden.

Zudem würde der Kinderabzug von bisher 6800 auf neu 12’000 Franken (pro Kind) erhöht. Beide Elternteile könnten je den halben Kinderabzug geltend machen. Der Kinderabzug könnte aber nicht, wie ebenfalls diskutiert wurde, auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Ein solcher Übertrag würde Familien mit dem Hauptverdienermodell helfen. Denn wenn jemand nichts oder fast nichts verdient, nützt der Kinderabzug nichts – hingegen würde es dem viel verdienenden Ehepartner steuerlich etwas bringen, den ganzen statt den halben Kinderabzug vornehmen zu können. FDP und SP wollten dies jedoch nicht und setzten sich damit im Parlament durch. 

Gesamthaft kann sich rund die Hälfte aller Steuerpflichtigen auf eine Entlastung freuen.

Würde der Volksentscheid ab sofort gelten?

Nein. Bis zur Umsetzung vergehen mehrere Jahre, unter anderem deshalb, weil auch alle Kantone ihre jeweiligen Steuergesetze ändern müssten.

Was kostet das Ganze?

Gemäss Berechnungen der Steuerverwaltung nähme der Bund mit der Reform pro Jahr rund 600 Millionen Franken weniger Steuern ein. 

Wer ist dafür und wer dagegen?

Hinter der Reform stehen in erster Linie die FDP und die SP, unterstützt von den Grünen und den Grünliberalen. Sie erhoffen sich zusätzliche Anreize für Ehefrauen, erwerbstätig zu werden oder ihr Pensum zu erhöhen, weil die Steuerbelastung sinkt.

Die Mitte und die SVP sind geschlossen dagegen, sie sehen die Ehe als Institution bedroht. Ausserdem bemängeln sie, dass Familien, in denen ein Elternteil den Hauptteil des Einkommens erzielt, deutlich mehr Steuern zahlen müssen wegen der Reform. Auch die Kantone sind mehrheitlich dagegen: Sie fürchten den Zusatzaufwand, weil es rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuerdossiers gäbe.

Ist die Volksabstimmung das letzte Kapitel zu dieser Frage?

Nein. Schon in wenigen Monaten kommt die sogenannte Fairness-Volksinitiative der Mitte-Partei zur Abstimmung, die ebenfalls die Heiratsstrafe abschaffen will, aber auf ganz anderem Weg. Sie verlangt, dass Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuert werden, dass das Steueramt aber in einer Art Schattenrechnung ermitteln müsste, ob das Ehepaar mit der individuellen Veranlagung günstiger fahren würde. Gezahlt werden müsste dann nur der tiefere Betrag.

Die beiden Varianten schliessen sich aus, oder?

Ja, weil die erste Vorlage ausdrücklich eine gemeinsame Besteuerung verbietet und die zweite sie voraussetzt. Trotzdem ist es rechtlich möglich, dass die Stimmberechtigten beide Vorlagen annehmen. Der Bundesrat hätte dann die Aufgabe, zwei eigentlich unvereinbare Vorschläge unter einen Hut zu bringen. Möglich ist aber auch, dass beide Varianten in der Volksabstimmung scheitern. Dann bleibt alles beim Alten – inklusive der «Heiratsstrafe».

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 8. Mai 2025 erstmals veröffentlicht und nun aktualisiert.