Für die Kinder statt fürs Heim – können wir unser Geld verschenken?
Wir haben unser Leben lang gespart. Damit später nicht alles an ein Heim geht, möchten wir das Geld den Kindern geben. Wann ist der beste Zeitpunkt?

Veröffentlicht am 29. Juli 2026 - 09:02 Uhr

Wer seinen Kindern zu Lebzeiten zu viel schenkt, kann im Alter das Nachsehen haben.
Man soll mit warmen statt mit kalten Händen geben, sagt der Volksmund – doch damit irrt er in den meisten Fällen. Der Volksmund irrt aber nicht, wenn er sagt: «Spare in der Zeit, so hast du in der Not». Ein kleines Erklärstück, warum das so ist:
Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar verschenkt sein Geld, gerät dann in Finanznot und klopft bei Ihnen an: Würden Sie ihm einfach so aus der Patsche helfen? Wohl kaum. Genauso sehen das die Steuerzahlenden. Wieso sollen sie für Ihre Heimkosten aufkommen, während Ihre Kinder die lachenden Dritten sind? Wenn Sie Ihr Vermögen verschenkt (oder als Erbvorbezug verteilt) haben, haben Sie womöglich kein Geld mehr, um die Heimrechnung zu bezahlen. Und geschenkt ist geschenkt: Ihre Kinder müssten Ihnen nichts zurückgeben.
Wie sieht es mit Ergänzungsleistungen aus?
Dann erhalten Sie halt Ergänzungsleistungen (EL) sagen Sie? Geht nicht: Ihnen würde das verschenkte Geld als Verzichtsvermögen angerechnet. Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen wird also berechnet, wie wenn Sie das Geld noch hätten. Die Folge: nur wenig oder gar keine Ergänzungsleistungen.
Im Altersheim können Sie aber nur bleiben, wenn Sie die Rechnungen bezahlen – ob Ihre Kinder Ihnen aushelfen, steht in den Sternen. Also müssten Sie zum Sozialamt. Da würde man Ihnen aber nur das Existenzminimum zahlen und überdies bei Ihren Kindern prüfen, ob die gesetzliche Verwandtenunterstützungspflicht anwendbar ist. Sie hätten zudem Ihre Unabhängigkeit aufgegeben. Bei alldem spielt es keine Rolle, ob Ihr verschenktes Vermögen ein Haus, Wertschriften oder Banknoten waren.
Frühere Schenkungen werden bei den EL mit einbezogen
Glauben Sie niemandem, der sagt, alles sei halb so schlimm, wenn Sie Ihr Vermögen fünf Jahre vor einem Eintritt ins Heim verschenken. Das ist ein Gerücht. Richtig ist, dass ab dem zweiten Kalenderjahr nach der Schenkung für jedes verstrichene Jahr 10’000 Franken von der anzurechnenden Summe abgezogen werden. Ein verschenktes Vermögen von 200’000 Franken zum Beispiel wird somit erst nach zwei Jahrzehnten nicht mehr berücksichtigt.
Die Antwort auf Ihre Frage wäre ganz anders, wenn Sie nebst dem Vermögen noch ein Mehrfamilienhaus an der Zürcher Goldküste und ein paar Picasso-Bilder hätten oder Hauptaktionär eines Chemiemultis wären. Dann hätten Sie ausgesorgt, auch wenn Sie Ihr Bargeld verschenken.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Mai 2021 veröffentlicht und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.





