Ja, gemäss Gesetz muss jedes Testament, das nach dem Tod einer Person gefunden wird, zur amtlichen Eröffnung eingereicht werden. Auch ein Testament, das die gesetzlichen Formvorschriften verletzt, weil es nicht von A bis Z von Hand geschrieben ist.

Die zuständige Behörde eröffnet jedes ihr eingereichte Dokument, ohne zu prüfen, ob es gültig ist oder nicht. Sie bestimmt, wer aus ihrer Sicht «auf den ersten Blick» erbberechtigt ist.

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Eine Lupe wird vor ein grünes Blatt Papier gehalten und eine Schreibfeder setzt zum Schreiben an. Die Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten aus dem Beobachter-Beratungszentrum prüfen im «Testament-Check», ob Ihr Letzter Wille gültig, klar und vollständig verfasst ist. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin und erhalten Sie eine Analyse Ihres Vorsorgedokuments.
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Wenn ein Erbe mit dieser vorläufigen Auslegung nicht einverstanden ist, kann er innert Monatsfrist Einsprache erheben und so verhindern, dass die von der Eröffnungsbehörde bestimmten Erben einen Erbschein bekommen. Mit diesem könnten sie sich in den Besitz der Erbschaft bringen und über sie verfügen.

Anschliessend hat der Erbe ein Jahr Zeit, um vor Gericht die Gültigkeit des Testaments klären zu lassen. Wenn niemand das Testament anficht, wird die provisorische Erbfolge definitiv.

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Mehr zur Gültigkeit des Testaments

Auch wenn ein Testament nicht wie vorgeschrieben erstellt worden ist, kann es trotzdem rechtswirksam sein. Erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin oder ‑Abonnent, was Sie zum Testament wissen müssen und wie Sie in Konfliktfällen verhindern, dass ein Erbschein ausgestellt wird.

Eine Familie mit zwei Kindern ist in einem Bilderrahmen vor einem rot-grünen Hintergrund dargestellt. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Familien- und Erbrecht. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
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