Gilt ein Testament, auch wenn es nicht handschriftlich ist?
Mein Götti hat ein maschinengeschriebenes, von ihm unterzeichnetes Testament hinterlassen. Muss ich es trotz Formfehler den Behörden einreichen?

Veröffentlicht am 18. Februar 2026 - 06:00 Uhr

Ja, gemäss Gesetz muss jedes Testament, das nach dem Tod einer Person gefunden wird, zur amtlichen Eröffnung eingereicht werden. Auch ein Testament, das die gesetzlichen Formvorschriften verletzt, weil es nicht von A bis Z von Hand geschrieben ist.
Die zuständige Behörde eröffnet jedes ihr eingereichte Dokument, ohne zu prüfen, ob es gültig ist oder nicht. Sie bestimmt, wer aus ihrer Sicht «auf den ersten Blick» erbberechtigt ist.
Wenn ein Erbe mit dieser vorläufigen Auslegung nicht einverstanden ist, kann er innert Monatsfrist Einsprache erheben und so verhindern, dass die von der Eröffnungsbehörde bestimmten Erben einen Erbschein bekommen. Mit diesem könnten sie sich in den Besitz der Erbschaft bringen und über sie verfügen.
Anschliessend hat der Erbe ein Jahr Zeit, um vor Gericht die Gültigkeit des Testaments klären zu lassen. Wenn niemand das Testament anficht, wird die provisorische Erbfolge definitiv.
Auch wenn ein Testament nicht wie vorgeschrieben erstellt worden ist, kann es trotzdem rechtswirksam sein. Erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin oder ‑Abonnent, was Sie zum Testament wissen müssen und wie Sie in Konfliktfällen verhindern, dass ein Erbschein ausgestellt wird.






