Zwei Testamente – was gilt jetzt?
Meine Gotte hatte zwei Testamente geschrieben: Im alten bin ich Erbin, im neuen nicht. Aber das neue ist nur ein vom Notar erstellter Entwurf. Welches ist gültig?
Veröffentlicht am 27. August 2025 - 06:00 Uhr
Die Behörde muss jedes Dokument eröffnen, das ein Testament sein könnte. Dazu kann auch ein Entwurf zählen.
Nun ist Ihre Gotte verstorben, bevor sie das neue Testament unterschreiben konnte. Wenn mehrere Testamente eröffnet werden, gilt immer das jüngste. Es sei denn, es handelt sich einzig um eine Ergänzung zu einem bestehenden älteren Testament. Somit gilt der eröffnete Entwurf als Testament Ihrer Gotte und verdrängt das alte Testament von 1998.
Allerdings leidet dieser Entwurf unter einem Formmangel. Dies macht das Testament aber nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Sie müssen entscheiden, was Sie tun wollen:
- Wenn Sie den Entwurf wegen Formmangels innerhalb eines Jahres anfechten, gilt nur noch das alte Testament, und Sie sind Erbin.
- Tun Sie dies nicht, gilt der Entwurf als Testament, und Sie gehen leer aus – aber Sie respektieren damit den letzten Willen Ihrer Gotte.
Sie sind um Ihre Vorsorge bekümmert und wollen jemanden mit einem Testament begünstigen, wissen aber nicht, wie man dies am besten schriftlich von Hand festhält? Erhalten Sie mit einem Beobachter-Abo verschiedene Beispielvorlagen für ein Mustertestament, egal in welcher Familien- und Lebenssituation Sie sich befinden.
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